Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Überleitung E9k in E9a dann in S Tabelle (ich komm nicht mehr mit)

(1/6) > >>

Schaladiundschalado:
Hallo liebes Forum und deren Mitglieder.

Gespannt lese ich nun seit Monaten mit und staune uber die Qualität wie man hier anderen Hilft. Hut ab

Da ich aber beim Lesen nicht komplett mitgekommen bin und einige Dinge nicht 100% verstehe habe ich nun eine oder mehrere Fragen

Meine frau Arbeitet seit fast 5 Jahren  in einer Förderschule in Sachsen als Pedagogische Unterrichts Fachkraft und wurde auf Grund von vorerfahrung im Kindergarten mit der Stufe E9k Stufe 2 eingestellt. In die Stufe 3 Wäre sie dann also ab dem 6. Jahr gekommen ?

Seit der letzten Tarifverhandlung ( wenn ich es richtig verstanden habe) wurde nun die kleine e9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten umgestellt auf die e9a (ich glaube diese Umstellung ist abgeschlossen oder ?) das Entgelt meiner Frau blieb annähernd gleich ... würde ich behaupten

Nun sollen alle (soweit ich es richtig verstanden habe)ab 1.2020 in die S Tabelle eingruppiert werden ... Diese Umstellung steht noch aus !?

Wann soll das denn abgeschlossen sein und in welche Gruppe und Stufe wird man da umgestellt ? Mit welcher Erhöhung oder Anpassung kann man nun rechnen ? Und wann wird das geschehen

Seht es mir nach wenn ich mich nicht so richtig auskenne aber ich gebe mein bestes denn meine frau will sich mit der ganzen sache nicht auseinander setzen. Das ist ihr zu kompliziert ...sie sagt das wird schon irgendwann umgestellt sein...nur ich bin der meinung das man schon kontrollieren sollte ob bei der umstellung alles stimmt oder mit rechten Dingen zugeht.

Bitte verbessert mich wenn ich hier etwas verdreht habe. Oder etwas nich richtig verstanden habe

Ihr würdet mir damit sehr helfen ... Viele vielen Dank im voraus

Spid:
Ja.

Nein, die Überleitung erfolgte zum 01.01.2020. Sie fand statt in S8b. Die Stufe läßt sich aus den gemachten Angaben nicht ermitteln, es bedürfte der Angabe, wann genau sie in E9/2 eingestellt worden war.

Sozialarbeiter:

--- Zitat von: Schaladiundschalado am 06.10.2020 01:25 ---[...]
Seht es mir nach wenn ich mich nicht so richtig auskenne aber ich gebe mein bestes denn meine frau will sich mit der ganzen sache nicht auseinander setzen. Das ist ihr zu kompliziert ...sie sagt das wird schon irgendwann umgestellt sein...nur ich bin der meinung das man schon kontrollieren sollte ob bei der umstellung alles stimmt oder mit rechten Dingen zugeht.

--- End quote ---

Wow.. Das perfekte Opfer für den Arbeitgeber, um ordentlich Geld zu sparen... Tariflich können nur bis zu 6 Monate rückwirkend zuviel oder zu wenig gezahltes Entgelt beansprucht bzw. gefordert werden. § 37 Ausschlussfrist im TV-L.

Also auch wenn deiner Frau ab 01.01.2020 die S8b zusteht, muss der Arbeitgeber seine Frau nicht rückwirkend vom 01.01.2020 so bezahlen, da dies ja schon mehr als sechs Monate her ist. Oder täusche ich mich da? Setz deine Frau mal auf den Pott...

Spid:
Das ist zutreffend.

Schaladiundschalado:
Ok

Also danke erstmal für eure Antworten und eure Hilfe

nun zur klärung der Sache ich versuche mal alles dar zu legen was ich aktuell auf dem Lohnzettel sehen kann wenn ich noch was anderes dor ablesen kann dann sagt es mir...

Meine frau wurde am 18.01.2016 als Pädagogische unterichtsfachkraft für Mehrfach Schwerst Behinderte eingestellt.

Startete dann mit der E9 Stufe 2
(auf dem Lohnzettel steht bis Dezember 2019 Tar-Grp 9 Reg SNO Stf 2 )
ab Januar 2020 Steht dort jetzt 9a Stufe 03    <--- also doch E9a nicht E9b

Nettolohn bis Dez. 2003,44
Nettolohn seit Jan 2090,86

von einer Umstellung in die S Tabelle keine Spur.

Ist das nun so richtig ? wann erfolgt die Umstellung seit Januar 2020

sollte etwas nicht stimmen würde ich direkt eine e-mail an die zuständige Sachbearbeiterin Schreiben

Vielen vielen dank im voraus

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version