Autor Thema: Nur Aufhebungsvertrag möglich?  (Read 6018 times)

Lillie

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Nur Aufhebungsvertrag möglich?
« am: 06.10.2020 08:09 »
Hallo,


ich hab ne dreimonatige Kündigungsfrist zum Quartalsende, müsste jetzt also zum 31.03.2021 kündigen, könnte aber zum 1.12. oder 1.1. anfangen, dann bleibt nur ein Aufhebungsvertrag, oder!?


Danke.


Gruß

Bastel

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Antw:Nur Aufhebungsvertrag möglich?
« Antwort #1 am: 06.10.2020 08:10 »
Oder du kündigst nicht fristgerecht... Geht auch...

Lillie

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Antw:Nur Aufhebungsvertrag möglich?
« Antwort #2 am: 06.10.2020 08:30 »
Oder du kündigst nicht fristgerecht... Geht auch...

Muss ich mal bescheiden nachfragen.

Bei einer nicht fristgerechten Kündigung muss aber der AG dieser zustimmen?

Wdd3

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Antw:Nur Aufhebungsvertrag möglich?
« Antwort #3 am: 06.10.2020 08:40 »
Das muss er auch bei einem Aufhebungsvertrag.

Spid

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Antw:Nur Aufhebungsvertrag möglich?
« Antwort #4 am: 06.10.2020 08:41 »
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Zustimmung bedarf.

Bastel

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Antw:Nur Aufhebungsvertrag möglich?
« Antwort #5 am: 06.10.2020 08:56 »
Oder du kündigst nicht fristgerecht... Geht auch...

Muss ich mal bescheiden nachfragen.

Bei einer nicht fristgerechten Kündigung muss aber der AG dieser zustimmen?

Nein. Er könnte theoretisch Schadensersatz vor einem Arbeitsgericht fordern. Dürfte in der Praxis allerdings schwierig werden...

Lillie

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Antw:Nur Aufhebungsvertrag möglich?
« Antwort #6 am: 06.10.2020 09:09 »
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Zustimmung bedarf.

Und was sind evtl. Folgen, wenn ich nicht fristgerecht zum 30.11. kündige?

Kaiser80

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Antw:Nur Aufhebungsvertrag möglich?
« Antwort #7 am: 06.10.2020 09:12 »
Er könnte theoretisch Schadensersatz vor einem Arbeitsgericht fordern. Dürfte in der Praxis allerdings schwierig werden...

Wdd3

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Antw:Nur Aufhebungsvertrag möglich?
« Antwort #8 am: 06.10.2020 09:18 »
Der Erste Schritt sollte ein Gespräch mit deinem AG sein in dem du deine Situation schilderst und um einen Aufhebungsvertrag bittest. Damit sind mögliche Regress Forderungen ausgeschlossen.

WasDennNun

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Antw:Nur Aufhebungsvertrag möglich?
« Antwort #9 am: 06.10.2020 09:23 »
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Zustimmung bedarf.

Und was sind evtl. Folgen, wenn ich nicht fristgerecht zum 30.11. kündige?
Erst mit dem AG sprechen und versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden, erst dann, wenn nichts mehr geht, sich "bewußt" ins illegale begeben.

Sofern du nicht durch deine illegale fristlose Kündigung echte monetäre Schwierigkeiten erzeugst, die zudem nicht durch Organisationsversagen (fehlende Personaldecke für deine Vertretung, wenn du z.B. langzeiterkankt oder verstorben währest.) entstehen, dann muss man nicht sonderliche Angst vor Schadensersatzansprüche haben. Nur davor, dass man sich immer zweimal sieht.

Wdd3

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Antw:Nur Aufhebungsvertrag möglich?
« Antwort #10 am: 06.10.2020 09:25 »
Eine nicht fristgerechte Kündigung ist illegal?

WasDennNun

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Antw:Nur Aufhebungsvertrag möglich?
« Antwort #11 am: 06.10.2020 09:34 »
Eine nicht fristgerechte Kündigung ist illegal?
Unter umständen.
Ist gibt begründete und unbegründete fristlose Kündigung, die einen sind legal die anderen nicht.
Bei den einen kann Schadensersatz gefordert werden, bei den anderen nicht.

Spid

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Antw:Nur Aufhebungsvertrag möglich?
« Antwort #12 am: 06.10.2020 09:37 »
Da eine nicht fristgerechte Kündigung rechtswidrig ist, ist sie illegal - und kann mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden kann. Eine fristlose Kündigung ist nicht nicht fristgerecht, sondern es gibt für sie keine Frist, gegen die verstoßen werden könnte.

Bastel

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Antw:Nur Aufhebungsvertrag möglich?
« Antwort #13 am: 06.10.2020 09:37 »
edit

Lillie

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Antw:Nur Aufhebungsvertrag möglich?
« Antwort #14 am: 06.10.2020 09:43 »
 :o

So langsam bin ich raus. :-/

Es gibt

- fristgerechte Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- fristlose Kündigung

?

Bei einer fristlosen Kündigung seitens des AN unterscheidet man zwischen

- begründet
- unbegründet

?

Eine unbegründete Kündigung seitens des AN kann Schadensersatzansprüche seitens des AG auslösen?

Was ist eine begründete fristlose Kündigung? Dass man woanders früher anfangen kann? Dass man im Lotto gewonnen hat, wobei dann ja Schadensersatzansprüche seitens des AGs völlig wurscht sein dürften.