Autor Thema: Eingruppierung Bauingenieur  (Read 5632 times)

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Eingruppierung Bauingenieur
« am: 06.10.2020 09:53 »
 Guten Morgen,

jährlich bzw. bei Bedarf werden von meiner Abteilungsleitung die APB überprüft und aktualisierte, um sie dann an das Personalamt zwecks dauerhafter Übertragung der  Tätigkeit weiterzuleiten.

Meine Beschreibung enthält folgende Inhalte.


wesentliche Aufgaben                                               1) Erstellen und Fortschreiben eines strategischen Erhaltungskonzepts für alle Brücken, Durchlässe und weitere Ingenieurbauwerke                                                   2) Planung und Durchführung von Erhaltungsarbeiten an Ingenieurbauwerken          3) Durchführen der nach DIN 1076 vorgeschriebenen Brückenprüfungen sowie der regelmäßigen Prüfungen                                          4) Planung und Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen an der Bausubstanz und technischen Einrichtungen von Parkhäusern und Ingenieurbauwerken

Beschreibung der Tätigkeiten/Arbeitsvorgänge
1) - Auswertung der Daten des Brückenmanagementsystems - Festlegung der jährlichen Erhaltungsmaßnahmen 20 %                  2) - Erstellung von Kostenschätzungen - Verwaltungsinterne Abstimmungen - Überprüfung des Baurechts - Erstellung von Planungen und Leistungsverzeichnissen - Vorbereitung der Veröffentlichung - Wertung der Angebote - Vergabevorschlag - Führen der Bietergespräche - Koordinierung der Ver- und Entsorgungsträger - Baustelleneinweisung - Beauftragung der Bauvermessung  - Unterzeichnung der Aufträge bis 2.500 € - Örtliche Bauleitung - Erstellung und Prüfen von Bauzeitenplänen - Kontrolle der Bautagebücher - Abstimmung mit Anwohnern und Gewerbetreibenden - Soll-Ist-Vergleich der Ausgaben - Bauzeiten-Kontrolle - Erstellung und Prüfung des Aufmaßes - Bauoberleitung - Durchführung von Abnahmen nach VOB in Zusammenarbeit mit der Abteilungsleitung - Gewährleistungsüberwachung  40%.                      3) - Beaufsichtigung des Brückenkontrolleurs - Führen der Brückenbücher - Ausschreibung und Vergabe der Brückenprüfungen. 30%.                     4) - Festlegen der jährlichen Unterhaltungsmaßnahmen - Durchführen der Erhaltungsmaßnahmen (siehe 2) 10%.

Beschreiben der dienstlichen Beziehungen  zu 1) bis 4) Es ergeben sich häufig Gespräche bzw. Verhandlungen mit diversen Gesprächspartnern. Diese sind nach Form und Inhalt sehr unterschiedlich, da auch die Gesprächspartner erheblich variieren. Dabei ist es trotz gegensätzlicher Positionen und schwieriger Argumentationen erforderlich, einen Ausgleich bzw. eine Einigung herbeizuführen. Zielsetzungen: - fachtechnische Entscheidungen treffen und vermitteln - finanztechnische Entscheidungen vermitteln - Entscheidungen herbeiführen - Interessen ausgleichen - Konflikte lösen - Informationen zur Verfügung stellen - Erfahrungen austauschen  Gesprächspartner: - Abteilungsleitung - Bürger/innen - Landesbetriebe (auf Arbeitsebene) - Auftragnehmer (Planungsbüros verschiedener Fachrichtungen, Fachgutachter verschiedener Fachrichtungen, ausführende Firmen) - Baubetriebe  - Versorger - Mitarbeiter/innen der Abteilung  - Dienststellen der Stadtverwaltung .

Nr.  Erläuterung des Handlungsspielraumes  zu 1) bis 4) Der Handlungsspielraum im Rahmen der Projektarbeit ist groß. Die Aufgabenerfüllung ist im Wesentlichen durch allgemeine Vorgaben in Form von Arbeitszielen bestimmt, die durch eigene Entscheidungen auszufüllen sind.  Es sind notwendige und geeignete Maßnahmen zur Abwicklung der Projekte zu initiieren, zu planen und umzusetzen, welche aber durch eine festgesetzten Rahmen (Projektabwicklung) vorgegeben sind.

Nr. Ausführungsverantwortung  (Aufzählung der Bereiche oder Personenkreise, auf die sich das Arbeitsverhalten in der Regel auswirkt) zu 1) bis 4) Die Maßnahmen und Projekte der Abteilung stehen im besonderen Fokus des öffentlichen Interesses. Dies drückt sich regelmäßig in (auch überörtlichen) Berichterstattungen in den Medien, in öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte sowie in themen- bzw. projektbezogenen Anlieger- und Bürgerversammlungen aus. Dafür sind die entsprechenden Zuarbeiten zu liefern und die Ergebnisse umzusetzen.

Begründen Sie die notwendige Vor- und Ausbildung für die Stelle. Begründen Sie zusätzliche Qualifikationsnotwendigkeiten für die Stelle Fachliche Voraussetzung: Abgeschlossenes Studium als Dipl.-Ing. (FH) der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Bachelor mit Vertiefungsrichtung Konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbarer Qualifikation oder Ausbildung
Begründen Sie die notwendige Erfahrung für die Stelle Kenntnisse der Verkehrsplanung, im Straßenbau, im Baubetrieb, im konstruktiven Ingenieurbau; gesundheitliche Eignung für den Außendienst (Baustellenbegehungen); Fahrerlaubnis der Klasse B; Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen bei Verhandlungen mit Behörden, Firmen und Ingenieurbüros; hohes Maß an Eigen- und Entscheidungsverantwortlichkeit; Einsatzbereitschaft, Kooperations-, Koordinations- und Teamfähigkeit.

Reichen die hier aufgeführten Tätigkeiten um eine Eingruppierung in E12 zu rechtfertigen?

Gruß und Dank

Spid

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Antw:Eingruppierung Bauingenieur
« Antwort #1 am: 06.10.2020 10:04 »
Die vorgelegte Beschreibung ist inkonsistent, da sich die "wesentlichen Aufgaben" nicht in den "Arbeitsvorgängen" widerspiegeln - wobei "Arbeitsvorgänge" deshalb in Anführungszeichen steht, weil anzuzweifeln ist, daß es sich um ebensolche handelt.

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  • Gast
Antw:Eingruppierung Bauingenieur
« Antwort #2 am: 06.10.2020 10:21 »
Danke für Deine Einschätzung. Die Thematik erschließt sich mir nicht, weswegen ich dazu tendiere einen Dienstleister mit der Überprüfungen und der textlichen Editierung zu beauftragen. Kannst Du hierzu vielleicht eine Empfehlung aussprechen? Inwieweit meine Arbeitsrechtschutzversicherung hier im Rahmen einer anwaltliche Erstberatung greift muss ich noch in Erfahrung bringen.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung Bauingenieur
« Antwort #3 am: 06.10.2020 10:26 »
Ich würde keinen am Markt befindlichen Dienstleister vorbehaltlos empfehlen.

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  • Gast
Antw:Eingruppierung Bauingenieur
« Antwort #4 am: 06.10.2020 10:45 »
So geht es mir auch, wenn ich nach Fachplanern gefragt werde. Die Schwerpunkte der einzelnen Unternehmen, ihre Steckenpferde,  bestimmen dann, wer für das jeweilige Projekt angefragt wird. Ich kann jedoch nicht abschätzen, in welcher "Honorarzone" die Überarbeitung meiner APB liegen könnte, somit auch nicht nach welcher Klasse ich bei einem Dienstleister suchen soll. Bringt jeder Fachanwalt Arbeitsrecht entsprechende Kenntnisse mit, oder gibt es hier Gutachterlisten für Tariffragen TVÖD VKA?
 

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung Bauingenieur
« Antwort #5 am: 06.10.2020 10:56 »
Nein und nein. Die Kanzlei Hensche ist bspw. in mehreren großen Städten vertreten und bietet insgesamt eine durchaus hinreichende Güte - allerdings trifft das noch lange nicht auf jeden dort mit solchen Aufgaben betrauten Rechtsanwalt zu, weshalb man dort Glück oder Pech haben kann.

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  • Gast
Antw:Eingruppierung Bauingenieur
« Antwort #6 am: 06.10.2020 11:29 »
Ein Blick auf die HP verrät mir, dass eine Anwältin dort das Tätigkeitsgebiet Tarifvertrags- und Eingruppierungsrecht vertritt. Ich werde mit der Dame zeitnah das Gespräch suchen und dann weitere Schritte einleiten.
Danke für die Auskünfte und Tips.

Ing

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Antw:Eingruppierung Bauingenieur
« Antwort #7 am: 01.11.2020 13:14 »
Guten Tag,

nachfolgend meine APB, die ich vor zwei Jahren bei meinem ehemaligen AG aufgestellt habe. Vor Ende der Bewertung habe ich den AG verlassen. Ich kann somit nichts über der Ergebnis der Prüfung meiner APB durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH sagen.

Ich möchte selbige nun an eine Kollegin weitergeben die ebenfalls eine APB erstellen soll, und mich um Beispielformulierungen gebeten hat. Meine Frage ist, ob die Beschreibung der Arbeitsvorgänge in einer Form vorliegen, die eine Bewertung überhaupt möglich machen und mindestens einer E10 entsprechen.

Gruß und Dank für das Feedback.



Arbeitsplatzbeschreibung   

1. Organisatorische Einordnung der Stelle
1.1    Kommune
1.2 Amt/Fachdienst   
1.3 Abteilung/Sachgebiet   
1.4 Beschäftigung   
Tiefbau   
1 Vollzeit   
0 Teilzeit mit Std. v.

1.6 Name, Vorname, Geb. Datum
   
1.7   Funktionsbezeichnung
Tiefbauingenieur   

1.8   
Entgelt-Gr.: 11

2. Angaben zur Organisationsstruktur
2.1 Kurzbezeichnung des Aufgabenbereichs:
Tiefbau, Straßenbau, Gewässerbau, Ingenieurbau
 
2.2 Wem sind Sie unterstellt?
Verbandsbürgermeister, Fachbereichsleitung, Bereichsleitung

2.3 Wer ist Ihnen unterstellt?

./.
2.4 Wen vertreten Sie?
Projektleitung Hochbau, Bereichsleitung Tiefbau

2.5 Wer vertritt Sie?
Projektleitung Hochbau

3. Befugnisse
Welche Befugnisse sind Ihnen übertragen?   
1  Entscheidungsbefugnis
0  Unterschriftsbefugnis
0  Bewirtschaftungsbefugnis
0  Anordnungsbefugnis
1  Feststellungsbefugnis

In welchen Angelegenheiten?
Entscheidungsbefugnis über die Auswahl von Planungsvarianten bei Straßen-, Wege-, Gewässer- und Brückenbaumaßnahmen.
Entscheidung über die Auswahl von Sanierungsmethoden bei Schäden an Straßen, Wegen und Brücken.
Entscheidung über die Art und Weise der Bauleitung.
Entscheidung über die Abnahme einer Baumaßnahme.
Entscheidung über den Inhalt von Vorschlägen zur Budgetplanung.
Feststellungsbefugnis der sachlichen Richtigkeit bei Kassenanordnungen für den zugewiesenen Verantwortungsbereich.

4. Ergänzende Angaben zum Arbeitsplatz

4.1 Zum Aufgabengebiet gehören folgende Arbeitsmittel: (z. B. Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge)
Computerarbeitsplatz

4.2 Besonderheiten des Arbeitsplatzes: (Sonderaufgaben, Raum- und Ausstattungsprobleme u. a.)
./.

4.3 Sind Arbeitsrückstände vorhanden oder entstehen solche zu bestimmten Zeiten? (z. B. durch Schwankungen der Arbeitsmenge)
Aufbau eines Brückenkatasters für die über 200 Bauwerke innerhalb der Verbandsgemeinde steht an. Ebenso ist ein Managementsystem zur Straßen- und Gehwegunterhaltung innerhalb aller Ortsgemeinden zu entwickeln.

4.4 Werden Überstunden geleistet? (Umfang? Aus welchem Grund? Regelmäßig? Zu bestimmten Terminen?)
Teilnahme an Ausschüssen und Gremien am Abend.


5. Fach- und Rechtskenntnisse, Prüfungen
lfd. Nr.   Zur Wahrnehmung der Aufgaben sind folgende Gesetzes-, Fach- und Spezialkenntnisse er-forderlich: (Bei Bedarf weitere Zeilen ergänzen)   Anzuwenden bei AV Nr.
 
DIN Normen, Vergabe- und Vertragsordnung im Bauwesen VOB, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI, Zusätzliche technische Vertragsbedingungen ZTV-Asphalt, ZTV-OB, ZTV-ING, Unfallverhütungsvorschriften UVV, Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßenwesen, Handbuch für die Vergabe von Bauleistungen HVA, Ortsdurchfahrtsrichtlinien, Kreuzungsrichtlinie, Richtlinie zur Anlage von Straßen in Wasserschutzgebieten, Interne Dienstanweisung der Verwaltung.

Die Anforderungen der Punkte 6.1 setzen gründliche und umfassende Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Straßen-und Gewässerbaus, sowie eine selbstständige Arbeitsweise voraus. Besondere Eigeninitiative, Durchsetzungsfähigkeit und Kostenbewusstsein während der Planungsphasen und der Ausführung auch von schwierigen Bauprojekten sind notwendig.

Zu den Anforderungen des Punkt 6.2 gehören neben gründlichen und umfassenden Fachkenntnissen über verschiedenste Fachbereiche auch die Fähigkeit, unterschiedliche Interessenslagen in eine gemeinsame Richtung zu führen. Selbstständige Arbeitsweise, hohe Initiative und Durchsetzungsvermögen bei Verhandlungen mit Dritten und eine selbstständige Arbeitsweise sind dazu erforderlich.

Punkt 6.3 setzt ebenfalls gründliche und umfassende Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Ingenieurbaus, sowie eine selbstständige Arbeitsweise voraus. Besondere Eigeninitiative, Durchsetzungsfähigkeit und Kostenbewusstsein während der Planungsphasen und der Ausführung auch von schwierigen Bauprojekten sind notwendig.

Für alle Tätigkeit sind ebenfalls  langjährige, besondere praktische Kenntnisse gefordert.    


Angaben über:   Berufliche Prüfungen
Abschluss Diplom-Ingenieur (FH), Fachbereich Bauingenieurwesen
Universitätsabschluss Master of Science,  School of Civil Engineering   

Berufstätigkeit (von - bis; Funktion)
07/2005 – 12/2007 Projektleiter Straßen-/ Kanalbau, Planungsbüro
01/2008 – 10/2018 Bauingenieur Straßen-/ Brückenbau, Stadtbauamt
Seit 11/2018           Tiefbauingenieur, Verbandsgemeinde

6. Arbeitsbeschreibung
lfd. Nr. der
Aufgaben/ AV   Beschreibung der Aufgaben und Arbeitsvorgängen1
(Bei Bedarf weitere Zeilen ergänzen)   Zeitanteil in
v. H.

6.1 Unterhaltung / Instandsetzung / Neubau Straßen, Wirtschaftswege, Radwege, Gehwege sowie Gewässer
Überwachung des Zustandes der Straßen, Wirtschaftswege, Radwege, Gehwege sowie Ge-wässer innerhalb der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde.
45%
Vorbereitung aller Unterhaltungs-, Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen auf der Grundlage der Überwachung mit Erstellung von Prioritätslisten.
Abschätzung von Bau- und Planungskosten im Vorfeld der Haushaltserstellung.
Prüfen aller Planungsunterlagen und Verdingungsunterlagen, auch schwieriger Art, einschließ-lich Massen- und Kostenansätze und verkehrstechnischer Umsetzbarkeit.
Koordination mit anderen an der Planung fachlich Beteiligter wie z.Bspl. Leitungsträgern, Auf-sichts- und Dienstleistungsdirektion, Verkehrsbehörden, Busunternehmen (bei Straßensper-rungen).
Bearbeitung aller damit zusammenhängenden laufenden technischen Angelegenheiten, auch im Rechnungsprüfungswesen.
Vorstellung der Planungsergebnisse in Gremien.
Überwachung der beauftragten Ingenieurbüros, auch während schwieriger Baumaßnahme, hin-sichtlich Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Abnahme der Leistung und Abrechnung mit den beauftragen Büros.
Ansprechpartner der Ortsgemeinden im Rahmen von Schadensmeldungen.

6.2 Mitarbeit bei der Erstellung von Zuschussunterlagen 10%
Abklärung von Fördermöglichkeiten mit entsprechenden Fördergeldgebern. Anberaumung von Besprechungs- und Ortsterminen mit Vorstellung der Projekte. Erstellung von Kostenberechnungen und Erläuterungstexten als Teil der Zuschussunterlagen.
                     
6.3 Überwachung / Unterhaltung / Instandsetzung / Neubau Ingenieurbauwerke 45%
Überwachung des Zustandes der Ingenieurbauwerke (Brücken, Durchlässe, Stützbauwerke) innerhalb der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde.
Beauftragung von technischen Prüfungen der Bauwerke.
Wertung der Ergebnisse von Untersuchungen.
Vorbereitung aller Unterhaltungs-, Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen auf der Grundlage der  Untersuchungen und Erstellung von Prioritätslisten.
Abschätzung von Bau- und Planungskosten im Vorfeld der Haushaltserstellung.
Prüfen aller Planungsunterlagen und Verdingungsunterlagen, auch schwieriger Art, einschließlich Massen- und Kostenansätze und verkehrstechnischer Umsetzbarkeit.
Koordination mit anderen an der Planung fachlich Beteiligter wie z.Bspl. Leitungsträgern, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Verkehrsbehörden, Busunternehmen (bei Straßensperrrungen).
Bearbeitung aller damit zusammenhängenden laufenden technischen Angelegenheiten, auch im Rechnungsprüfungswesen.
Vorstellung der Planungsergebnisse in Gremien.
Überwachung der beauftragten Ingenieurbüros, auch während schwieriger Baumaßnahme, hin-sichtlich Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Abnahme der Leistung und Abrechnung mit den beauftragen Büros.
Ansprechpartner der Ortsgemeinden im Rahmen von Schadensmeldungen.

Bastel

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Antw:Eingruppierung Bauingenieur
« Antwort #8 am: 01.11.2020 13:25 »
Mindestens E10?

Niedriger geht doch garnicht?

Spid

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Antw:Eingruppierung Bauingenieur
« Antwort #9 am: 01.11.2020 13:30 »
Klar geht niedriger. Könnten ja auch Bautechnikertätigkeiten sein. Sind es zwar nicht, die angegebene E11 ist es aber auch nicht. E10 dürfte zutreffend sein.

Ing

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Antw:Eingruppierung Bauingenieur
« Antwort #10 am: 01.11.2020 13:49 »
Welche Tätigkeiten müssten noch übertragen werden, damit eine E11 erreicht wird?

Spid

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Antw:Eingruppierung Bauingenieur
« Antwort #11 am: 01.11.2020 14:02 »
Solche mit besonderen Leistungen im Umfang von mindestens der Hälfte der Tätigkeit. bL können in 6.3 enthalten sein. Der macht aber nicht mindestens die Hälfte der Tätigkeit aus.

Ing

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Antw:Eingruppierung Bauingenieur
« Antwort #12 am: 01.11.2020 14:21 »
Ok, diese Erläuterung hilft mir weiter. Ist 6.3 wegen der Thematik Brückenbau höherwertig anzusehen? Könnte durch Verschiebung der % Angaben innerhalb der APB auch eine E12 erreicht werden?

Spid

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Antw:Eingruppierung Bauingenieur
« Antwort #13 am: 01.11.2020 14:35 »
Nein, wegen der möglichen bL. bL sind in der PE 2 zu Teil II Abschnitt 3 näher beschrieben. Ich sehe weder besondere  Schwierigkeit  und Bedeutung noch künstlerische oder Spezialaufgaben für eine E12.

Ing

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Antw:Eingruppierung Bauingenieur
« Antwort #14 am: 01.11.2020 15:18 »
Ich hab den Passus in der EGO Teil A, II.
Spezielle Tätigkeitsmerkmale, gefunden, und auch die Unterschiede in der Formulierung zwischen E11 bL und E12 besondere Schwierigkeit und Bedeutung / künstlerische bzw. Spezialaufgaben gesehen. Die Begrifflichkeiten und deren Definition würde ich gerne nachlesen. Die Protokollerklärungen hier, die ja Tätigkeiten aufzeigen, dienen wie ich gesehen habe eher für die Abgrenzung E10 zu E11.

Besonders schwierige und bedeutende Tätigkeiten sind für Vermessungsingenieure in Teil B Besonderer Teil XXIX genauer erläutert. Gibt es so eine Erläuterung auch für Ingenieure, hier Bauingenieure?