Autor Thema: Experten Gefragt ! Urlaubsberechnung Wechselschicht + 6 Tage Woche  (Read 6603 times)

Greeko

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Hallo zusammen, habe eine grundsätzliche Frage zur Urlaubsberechnung. (TVÖD Bund)

Wir arbeiten wie folgt:

F-F-S-S-N-N Frei-Frei-Frei 1Block = 6 Tage
F-F-S-S-N-N Frei-Frei-Frei 2Block = 6 Tage
F-F-S-S-N-N Frei-Frei-Frei 3Block = 6 Tage
F-F-S-S-N-N Frei-Frei-Frei 4Block = 6 Tage
F-F-S-S-N     Frei-Frei-Frei 5Block = 5 Tage

Insgesamt kommen wir auf 195 Stunden Arbeitszeit in 5 Wochen. (30 min. Pause wird mit vergütet)
Die letzte Woche arbeiten wir nur 5 Tage, da wir sonst über unsere Stunden kommen würden. :o

Momentan haben wir insgesamt 34 Tage Urlaub. (30 Tage Grundurlaub+ 4 Tage Zusatzurlaub wegen -
                                                                       - Wechselschicht)

Bin ich mit der Auffassung richtig, dass wir nach meinen Recherchen 36 Tage Grundurlaub wegen 6 Tage Woche, sowie 6 Tage Zusatzurlaub für Wechselschicht (1 Tag extra pro 2 Monate =6 Tage extra im Jahr), also insgesamt 42 Tage Urlaub zustehen würde?

Für eure Hilfe vorab vielen Dank  ;D

Gruß

Greeko




Spid

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Wenn Ihr 4x an 6 von 9 Tagen und dann 1x an 5 von 8 Tagen arbeitet, kommt man rechnerisch nicht einmal auf eine 5-Tage-Woche.

Lars73

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Der Block ist jeweils eine Woche oder 9 Tage? Bzw. Was ist mit dem Frei-Frei-Frei gemeint.

Greeko

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Sorry, habe es etwas umständlich verfasst...

Beispiel aus unserer Schichtplan diesen Monat:

Oktober 2020
DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA
 01-02-03-04-05-06-07-08-09-10-11-12-13-14-15-16-17-18-19-20-21-22-23-24-25-26-27-28-29-30-31
  F   F   S   S   N   N  DF DF DF  F    F   S   S   N   N   DF DF DF F   F   S   S   N  DF DF DF  F   F   S    S   N

F=Früh S=Spät N=Nacht DF=Dienstfrei

Über Handy etwas besser erkennbar:

DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA SO MO DI
 01-02-03-04-05-06-07-08-09-10-11-12-13-14-15-16-17-18-19-20-
  F   F   S   S   N   N  DF DF DF  F    F   S   S   N   N   DF DF DF F   F

 MI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA
-21-22-23-24-25-26-27-28-29-30-31
  S   S   N  DF DF DF  F   F   S    S   N

Wir müssen durchgehen, egal ob es nun Feiertag oder Wochenende ist, durcharbeiten.
Dementsprechend verschiebt sich das alles etwas.

Wir arbeiten 6 Tage am Stück und haben “3“, bzw. 2,5 Tage frei, da wir ja in unseren freien Tag hinein arbeiten.

Spid

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Das sind also 29 Arbeitstage in 44 Tagen. Das bleibt hinter 5 Arbeitstagen in 7 Tagen zurück. Rechnerisch komme ich auf 28 Tage Erholungsurlaub.

Gustl

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Das sind also 29 Arbeitstage in 44 Tagen. Das bleibt hinter 5 Arbeitstagen in 7 Tagen zurück. Rechnerisch komme ich auf 28 Tage Erholungsurlaub.

Nein, Du hast mit 29 Schichten (≠ Tagen) gerechnet und dabei unberücksichtigt gelassen, dass sich die zweite Nachtschicht (ebenso wie die erste, aber das ist irrelevant) über zwei Kalendertage erstreckt.
Der erste Tag nach der 2. Nachtschicht ist nicht dienstfrei, es wird gearbeitet. Anhand der Angaben des Fragestellers ergäbe sich also beispielsweise (Uhrzeiten fiktiv):

5.10.: 21:00 bis 24:00
6.10.: 00:00 bis 06:00, 21:00 bis 24:00
7.10.: 00:00 bis 06:00
8.10.: frei
9.10.: frei
10.10.: 06:00 bis 14:00
usw.

§ 26 TVöD stellt auf "Tage pro Kalenderwoche" ab, nicht auf Schichten. Folglich muss der Fragesteller natürlich auch drei Tage Urlaub nehmen, um vom 5. bis zum 7. Oktober arbeitsfrei zu haben.

Spid

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Der TVÖD stellt nicht auf Kalendertage ab, weshalb der Einwand fehlgeht. Siehe auch hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114303.msg177934.html#msg177934

Gustl

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Selbstverständlich stellt der TVöD auf "Tage in der Kalenderwoche" ab. Zum Beleg des Gegenteils müsstest Du schon mehr bringen als die Referenzierung von selbstverfassten, unbelegten Forenbeiträgen.

Laut ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist zur Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen, soweit dieser eindeutig ist. Die Phrase "Tage in der Kalenderwoche" ist eindeutig, sie hat -- wie Du weißt -- ein höchstrichterlich bestätigtes Auslegungsergebnis gefunden, demzufolge die dergestalt beschriebene tarifliche Norm auf "Tage" bzw. "Arbeitstage" abstellt, nicht aber auf Schichten. Die Anzahl der Urlaubstage korreliert mit der Anzahl der Kalendertage, an denen Arbeitspflicht besteht, ein anderslautender Wille der Tarifvertragsparteien ist nicht erkennbar.

Spid

  • Gast
Tage sind nicht Kalendertage und Arbeitstage haben mit Kalendertagen überhaupt nichts zu tun. Verlinkte Beiträge solltest Du lesen und verstehen - einschließlich der Referenzen. Das im Beitrag referenzierte Urteil des 9. Senats nimmt Bezug auf die Rechtsprechung des 10. Senats, die für den hier inredestehenden Tarifwortlaut einschlägig ist, der der 9. Senat ausdrücklich nicht widerspricht und die schlicht ausführt, was ich ausführte.

Greeko

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Also?

Ich verstehe nur Bahnhof 😂

Spid

  • Gast
Es geht also um Arbeitstage - und die haben mit Kalendertagen nichts zu tun.