Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

§14 Abs 3 Stellenbewertung

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wedo:
Hallo,

ist es üblich, dass bei einer Vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit für die zu vertretende Stelle eine eigene Stellenbeschreibung/-bewertung anzufertigen? Wenn ja woraus ergibt sich diese Vorgehensweise?

Grüße

WeDo

Spid:
Da Stellen und deren Bewertung in keinem Zusammenhang zu tariflichen Normen stehen, erschließt sich mir kein Grund für ein solches Vorgehen.

wedo:
Danke für deine Einschätzung Spid. Ich sehe dies genauso.

Wenn nun durch eine Stellenbewertung erreicht wird, dass der AN einen geringeren Unterschiedsbetrag(z.B. Anstatt EG 9c nur 9b, weil dem AN nicht alle Führungsaufgaben des zu vertretenden Ma übertragen werden ) erhält dann ist dies so meine ich nicht Tarifkonform, oder sehe ich dies falsch?

Grüße

WeDo

Spid:
Maßgeblich für den Anspruch auf die Zulage der Höhe nach ist die Entgeltgruppe und Stufe, die sich bei dauerhafter Übertragung ergeben hätte. Wenn nur ein Teil der Aufgaben übertragen wird, kann sich bei Übertragung eine andere Entgeltgruppe ergeben als jene, die der zu Vertretende hat. Mit Stellen hat das alles nichts zu tun.

Texter:

--- Zitat von: wedo am 06.10.2020 14:49 ---Hallo,

ist es üblich, dass bei einer Vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit für die zu vertretende Stelle eine eigene Stellenbeschreibung/-bewertung anzufertigen? Wenn ja woraus ergibt sich diese Vorgehensweise?

Grüße

WeDo

--- End quote ---

Was sicher nicht unüblich ist, ist dass dem Vertreter gesagt wird, was er während der Vertretungsphase zu tun hat. Das passiert bestimmt auch schriftlich in Form einer "Stellenbeschreibung", die zugleich auch Beschreibung der auszuübenden Tätigkeit ist.

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