Autor Thema: "Probezeitabkürzung" durch Schwangerschaft? Und dann?  (Read 3420 times)

mariamaria

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Hallo,

wie verhält es sich Eurer Meinung und dem Gesetz nach, wenn man als neue Arbeitnehmerin dem neuen Arbeitgeber gleich am zweiten Tag sagt, dass man schwanger ist?

Frau hat dann ja Kündigungsschutz, die sechsmonatige Probezeit ist also kein Problem. Im besten Fall bekommt Frau aufgrund der Arbeit auch noch ein Beschäftigungsverbot wegen Corona.

So, das eine Kind ist da, Frau will 3 Jahre in Elternzeit gehen. Wäre quasi 3 Jahre weg und hat max. einen Tag gearbeitet.

Wann ist nun die Frau aber ordentlich kündbar, wenn es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt und die Kündigungsfristen nach dem § 34 TVÖD gelten?

Gehen wir davon aus, dass das Arbeitsverhältnis am 1.1.21 beginnt. Die Frau sagt also am 2. bzw. 3.1. "Ich bin schwanger". Der vierte Monat der Schwangerschaft beginnt also am 2. bzw. 3.1. Der voraussichtliche Geburtstermin ist der 1.6. Danach gilt Mutterschutz acht Wochen. Der wäre dann am 27.7. zu Ende.

Man könnte die Frau doch zwischen 28.7. und 31.7. zum 31.8. kündigen, oder!?

Dankeschön.

LG

Spid

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Antw:"Probezeitabkürzung" durch Schwangerschaft? Und dann?
« Antwort #1 am: 06.10.2020 17:59 »
Bei einer Geburt am 01.06. ist die Voraussetzung „mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung“ zwischen dem 28.07. und dem 31.07. immer noch gegeben.

mariamaria

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Antw:"Probezeitabkürzung" durch Schwangerschaft? Und dann?
« Antwort #2 am: 06.10.2020 18:44 »
Stimmt. Ich vergaß. D. h. dann ja, dass man die Frau erst zum 31.10. kündigen kann.

Aber so rein menschlich!? Klar, Schwangeschaften passieren und gut ists ... Aber mit dem Wissen eine neue Arbeitsstelle anzutreten, um dann gleich zu Beginn zu sagen "Ätsch, bin schwanger und dann  mal weg." zeugt ja auch nicht vom besten Gewissen.

Was würdet ihr an der Stelle der Frau machen? Entweder war sie arbeitslos und froh eine Stelle zu bekommen oder sie hat die alte Stelle zum 31.12. gekündigt, damit sie am 1.1. die neue Stelle antreten kann.

So oder so hinterlässt das doch irgendwie Geschmäckle, oder!?

Man konnte die Frau ja gar nicht erproben und dann hat man sie nach der Probezeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Man kündigt die Frau und dann muss man sich mit der vielleicht sogar noch vor Gericht verantworten, vielleicht sogar wegen dem AGG, wenn man das da ziehen könnte.

Spid

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Antw:"Probezeitabkürzung" durch Schwangerschaft? Und dann?
« Antwort #3 am: 06.10.2020 18:57 »
Liegen denn überhaupt die Voraussetzungen für eine sozial gerechtfertigte Kündigung vor?