Hallo,
wie verhält es sich Eurer Meinung und dem Gesetz nach, wenn man als neue Arbeitnehmerin dem neuen Arbeitgeber gleich am zweiten Tag sagt, dass man schwanger ist?
Frau hat dann ja Kündigungsschutz, die sechsmonatige Probezeit ist also kein Problem. Im besten Fall bekommt Frau aufgrund der Arbeit auch noch ein Beschäftigungsverbot wegen Corona.
So, das eine Kind ist da, Frau will 3 Jahre in Elternzeit gehen. Wäre quasi 3 Jahre weg und hat max. einen Tag gearbeitet.
Wann ist nun die Frau aber ordentlich kündbar, wenn es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt und die Kündigungsfristen nach dem § 34 TVÖD gelten?
Gehen wir davon aus, dass das Arbeitsverhältnis am 1.1.21 beginnt. Die Frau sagt also am 2. bzw. 3.1. "Ich bin schwanger". Der vierte Monat der Schwangerschaft beginnt also am 2. bzw. 3.1. Der voraussichtliche Geburtstermin ist der 1.6. Danach gilt Mutterschutz acht Wochen. Der wäre dann am 27.7. zu Ende.
Man könnte die Frau doch zwischen 28.7. und 31.7. zum 31.8. kündigen, oder!?
Dankeschön.
LG