Autor Thema: Welche EG bei der Arbeitsplatzbeschreibung  (Read 5035 times)

Lio1896

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Welche EG bei der Arbeitsplatzbeschreibung
« am: 07.10.2020 11:31 »
Guten Morgen,

hier etwas für die Profis hier im Forum. Ich bitte um eure Einschätzung. In welcher EG würde oder sollte der SB anhand der nachfolgenden APB eingruppiert werden.

Beratung, Bereuung und Entscheidung über Leistungsgewährung der HLU, Grundsicherung, AsylbLG, Hilfe im Rahme der Weiterführung des Haushalts, Hilfe zur Gesundheit:
- Umfängliche Ausführung und Fallverantwortung zur Feststellung des Leistungsanspruchs
-Sicherstellung des Existenzminimums
-Anträge und Bearbeitungsvorgänge zu einfachem bis mittlerem Schwierigkeitsgrad abschließend bearbeiten
- Prüfungen und Entscheidungen nach den aufenthaltsrechtlichen Vorschriften Asyl
-umfassende und rechtserhebliche Vermögensprüfungen heranziehen, berechnen und über die Gewährung entscheiden
-andere Ansprüche prüfen
-Ausübung Feststellungsbefugnis
-Prüfung haushaltsrechtlicher Zuordnung und Zahlbarmachung
-Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse
-Leistungsberatung, allgemeine Beratung
-Durchführung Sachleistungsprinzip Asyl
-Überwachung Sollstellungen
-Scheckausgaben, Verpflichtungsscheine

40%

Fallspezifische Tätigkeiten
-Verfolgung und Geltendmachung Kostenerstattungsansprüche anderer Sozialhilfeträger
-Schadenersatzpflicht Prüfungen und Geltendmachung
-Erben Prüfungen, Schenkungsrückforderungen
-Prüfung und Einleitung von Sanktionen und Einschränkungen
-komplexe und schwierige Leistungsanträge mit ineinander übergreifenden Bearbeitungsvorgängen abschließend bearbeiten und bescheiden
-Darlehensanträge, Entscheidung, Gewährung, Überwachung Rückzahlung
-vorläufige Entscheidung mit Prognose und vorläufigen und abschliessenden Bewilligungen
-Geltendmachung Erstattungsforderungen
-Koordiniation Steuerung und Kosten der Unterkunft (verschiedene Kostensenkungsmaßnahmen)
-Teilhabe am Leben (Integrationsmaßnahmen)
-Beratung und Entscheidung Rückkehrhilfen
-Statistik
-Widersprüche bearbeiten, Abhilfeprüfung und anschließende Abhilfe
-Eingaben und Beschwerden bearbeiten
-Umgang mit teils psychisch kranken Menschen und sicherheitskritischen Kunden
-Entscheidung über Unterhaltsheranziehung
-Prüfungen von Bedarfsgemeinschaften und Heranziehung von Einkünften
-Prüfung und Durchsetzung des Vermögenseinsatzes wie Eigentum, Fonds etc.

50%

Dienstbesprechungen
-Fachliteratur
-Einarbeitung von neuen MA
-Dienstanweisung umsetzen

10%

Voraussetzungen : AlG II usw.

umfassenden Fachkenntnisse Sozialgesetzgebung, Umfassende Beratungskompetenz, Gesprächsführungskompetenz, Interkulturelle Kompetenz, , Umfassende Kenntnisse Hilfeangebote, Fähigkeit Datenerhebung Controlling, Strategisches Denken
Vielen Dank für eure Einschätzungen, wenn möglich mit Rechtsgrundlage.

Spid

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Antw:Welche EG bei der Arbeitsplatzbeschreibung
« Antwort #1 am: 07.10.2020 11:33 »
Es handelt sich bei den Unterteilungen nicht um Arbeitsvorgänge. Arbeitsvorgänge stellen jedoch die Bewertungseben dar.

Lio1896

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Antw:Welche EG bei der Arbeitsplatzbeschreibung
« Antwort #2 am: 07.10.2020 11:41 »
Wo kann ich denn nun die Arbeitsvorgänge erfragen? Die Personalabteilung bezieht sich bei der Eingruppierung auf die auszuübende Tätigkeit anhand der ABP. War schon schwer genug an die ABP heranzukommen.

Schokobon

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Antw:Welche EG bei der Arbeitsplatzbeschreibung
« Antwort #3 am: 07.10.2020 11:42 »
Ich nehme an der PA liegen keine Arbeitsvorgänge dazu vor.

Lio1896

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Antw:Welche EG bei der Arbeitsplatzbeschreibung
« Antwort #4 am: 07.10.2020 11:48 »
Das nehme ich auch an. Was würde denn ein erfahrener  Personaler anhand der ABP sagen. Einschätzung, Begründung der Einschätzung (welche EG)

Spid

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Antw:Welche EG bei der Arbeitsplatzbeschreibung
« Antwort #5 am: 07.10.2020 11:52 »
Dazu bedarf es Arbeitsvorgängen. Man könnte jetzt hergehen und versuchen, welche zu bilden. Dann fehlten aber immer noch die Zeitanteile der gebildeten Arbeitsvorgänge.

Lio1896

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Antw:Welche EG bei der Arbeitsplatzbeschreibung
« Antwort #6 am: 07.10.2020 11:59 »
Nehmen wir mal einen normalen 7,48 Stunden Tag: Darauf entfallen 6 Stunden auf Fallsachbearbeitung anhand der ABP, verschiedenste Vorgänge. 1 Stunde auf persönliche Vorsprache, Termine oder Kundentelefonate. Die restlichen 48 Minuten, Gesetzte lesen, Rücksprachen usw.

Spid

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Antw:Welche EG bei der Arbeitsplatzbeschreibung
« Antwort #7 am: 07.10.2020 12:03 »
Da das keine Arbeitsvorgänge sind, sind diese zeitlichen Angaben ebenso wertlos wie jene in der Beschreibung.

Lio1896

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Antw:Welche EG bei der Arbeitsplatzbeschreibung
« Antwort #8 am: 07.10.2020 12:11 »
Das habe ich befürchtet, wollte es aber trotzdem mal versuchen. Dann nehmen wir mal an die Arbeitsvorgänge existieren nicht weil unsere Behörde viel zu groß ist. Was dann?

Spid

  • Gast
Antw:Welche EG bei der Arbeitsplatzbeschreibung
« Antwort #9 am: 07.10.2020 12:20 »
Arbeitsvorgänge - oder zumindest ein Arbeitsvorgang - existieren stets. Hier wären es unter Zugrundelegung einer sinnvollen Verwaltungsübung vor allem solche, die auf die (abschließende) Bearbeitung der Fälle abzielen. Erkennbar gibt es da unterschiedliche Schwierigkeitsgrade, die - je nach Arbeitsorganisation - trennbar oder nicht trennbar sind. Auch die Widerspruchsbearbeitung ist ggfs. gesondert zu betrachten.

Schokobon

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Antw:Welche EG bei der Arbeitsplatzbeschreibung
« Antwort #10 am: 07.10.2020 12:21 »
Ohne Arbeitsvorgänge keine Bewertung.

Es könnten welche verschriftlicht und dann bewertet werden.

Lio1896

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Antw:Welche EG bei der Arbeitsplatzbeschreibung
« Antwort #11 am: 08.10.2020 08:20 »
Rückruf von der obersten Personalabteilung: Das Tarifrecht sieht dieses nicht vor und Arbeitsvorgänge wären auch zu umständlich in Zeit umzurechnen. Die APB ist ist maßgeblich für die Eingruppierung, hier kann man anhand der Prozentualen Verteilung 40%50%10 die Stunden auf eine Vollzeitstelle umlegen (39,5). Die Stelle wird hier also nach der Maßgabe der APB eingruppiert und bewertet.

Schokobon

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Antw:Welche EG bei der Arbeitsplatzbeschreibung
« Antwort #12 am: 08.10.2020 08:29 »
Boar hört ihr das...Spid's Fußnägel kräuseln sich  ;D

Spid

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Antw:Welche EG bei der Arbeitsplatzbeschreibung
« Antwort #13 am: 08.10.2020 08:42 »
Ist §12 Abs. 2 Satz 2 TVÖD neuerdings kein Tarifrecht mehr?

Lio1896

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Antw:Welche EG bei der Arbeitsplatzbeschreibung
« Antwort #14 am: 08.10.2020 08:54 »
Ich wende mich ja auch an Euch weil ich hier einige für wesentlich kompetenter hier halte. Wenn ich mir so das Forum durchlese kommt mir das bald so vor als ob jede Personalabteilung das so macht wie Sie denken. Der normale SB stellt einen Antrag (Stellenbewertung usw.) Da wird gesagt, nö das passt. Der treue SB vertraut natürlich auf die Aussage der übergeordneten Personalabteilung. Hier geht's immerhin um ca. 120-140 Sachbearbeiter die das Prozedere wie es hier gerade abläuft so mitmachen.

Wie gehe ich vor? Vom Arbeitsvorgang wollte Sie nichts weiter hören, wie gesagt das könnte ich mir selbst ausrechnen, dann weiß ich aber immer noch nicht ob es vielleicht doch eher E10, E11 oder E15Ü bewertet werden müsste.