Autor Thema: [Allg] Wiedereinstieg in ÖD nach Masterstudium  (Read 3730 times)

Verena

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Hallo, ich habe eine Frage bezüglich meines Wiedereinstiegs in den Öffentlichen Dienst nach meinem Masterabschluss. Zum Sachverhalt:

Ich habe an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg meinen Bachelor in Public Management gemacht - während des Studiums war ich Anwärter für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst. Ich habe das Studium erfolgreich abgeschlossen und 7 Monate als Angestellte in EG10 Tvöd gearbeitet, bevor ich mein Vollzeit-Masterstudium Europäisches Verwaltungsmanagement (Aussetzen der Rückzahlungspflicht der Anwärterbezüge aus dem Erststudium durch Erwerb einen höheren Qualifikation; die Qualifikation für den Höheren Dienst) angetreten habe. Mit dem erfolgreichen Masterabschluss könnte ich nun theoretisch direkt in den höheren Dienst einsteigen, mit A13-Besoldung (?).

Wenn ich mich jetzt aber bei einer Kommune auf eine gehobene Dienststelle bewerbe, die beispielsweise mit A12 bewertet ist, muss ich dann wie meine Bachelor-Studienkollegen bei A9 anfangen?

Wenn ich mich stattdessen auf eine Angestelltenstelle bewerbe, die nach EG 12 Tvöd vergütet wird, bewerbe, erhalte ich dann direkt EG12?

Ich überlege gerade, welche Konstellation für mich am meisten Sinn ergibt, weil ich ungerne bei A9 anfangen würde...

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Viele Grüße

Verena
« Last Edit: 08.10.2020 03:15 von Admin2 »

Schokobon

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Antw:Wiedereinstieg in ÖD nach Masterstudium
« Antwort #1 am: 07.10.2020 11:47 »
Verblüffend wie man diese Fragen bei dem vorgetragenen Werdegang ernsthaft stellen kann.

...und dann noch zwei mal  ;D

Bastel

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Antw:Wiedereinstieg in ÖD nach Masterstudium
« Antwort #2 am: 07.10.2020 11:47 »
Jemand mit einem Masterabschluss sollte das eigentlich selbstständig herausfinden können ::)

Muenchner82

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Antw:Wiedereinstieg in ÖD nach Masterstudium
« Antwort #3 am: 07.10.2020 12:35 »
Wenn ich mich jetzt aber bei einer Kommune auf eine gehobene Dienststelle bewerbe, die beispielsweise mit A12 bewertet ist, muss ich dann wie meine Bachelor-Studienkollegen bei A9 anfangen?

Sorry aber ich kann nicht glauben, dass du den Vorbereitungsdienst zur 3. QE erfolgreich absolviert hast! Soviel Beamtenrecht hat man ja sogar in der 2.QE um sich diese Frage selbst beantworten zu können.

Feidl

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Antw:[Allg] Wiedereinstieg in ÖD nach Masterstudium
« Antwort #4 am: 08.10.2020 15:06 »
Die Forenmitglieder mal wieder super hilfsbereit   ::)


Mit dem erfolgreichen Masterabschluss könnte ich nun theoretisch direkt in den höheren Dienst einsteigen, mit A13-Besoldung (?).
Du brauchst die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst.


Wenn ich mich jetzt aber bei einer Kommune auf eine gehobene Dienststelle bewerbe, die beispielsweise mit A12 bewertet ist, muss ich dann wie meine Bachelor-Studienkollegen bei A9 anfangen?
Ja, da du Beamtin im gehoben Dienst wirst und zwar erstmalig, also fängst du normal im Eingangsamt an.
Ernennung in ein höheres Amt als dem Eingangsamt ist theoretisch möglich. Du wirst die Voraussetzungen dafür aber wahrscheinlich nicht erfüllen, da i.d.R. diese Ausnahme für Leute mit Berufserfahrung gedacht ist. 


Wenn ich mich stattdessen auf eine Angestelltenstelle bewerbe, die nach EG 12 Tvöd vergütet wird, bewerbe, erhalte ich dann direkt EG12?
Defintiv ja.

chriz86

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Antw:[Allg] Wiedereinstieg in ÖD nach Masterstudium
« Antwort #5 am: 10.10.2020 22:31 »
Direkt nach dem Master hast du nicht die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst. Direkteinstieg in A13 eher unwahrscheinlich. Möglich wäre: eine Stelle nach mindestens e13 (h.d) annehmen und die Verbeamtung im Anschluss anstreben. Die Kombination aus Berufserfahrung im höheren Dienst und Masterstudium führt in fast allen laufbahnverordnungen des Landes zur Laufbahnbefähigung . Strategisch betrachtet wäre eine angestelltenstelle nach e12 da eher unklug und auch der Start in A9 wird dir zu viele Berufsjahre kosten, bis du dein Ziel erreichen wirst.

Verena

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Antw:[Allg] Wiedereinstieg in ÖD nach Masterstudium
« Antwort #6 am: 11.10.2020 21:56 »
Hallo ihr Lieben,

dankeschön für die Antworten - manche hilfreicher, manche weniger ;D

Es tut mir ja leid, wenn ich mich als "dummer" Absolvent hier ins Forum wage, um sicherzugehen, dass ich die richtigen Schlussfolgerungen ziehe :P
Und dann auch noch zuerst im falschen Forum lande ;D Das tut mir allerdings wirklich leid, wollte nicht spamen  :)

Um meine dummen Fragen zu begründen (nicht meine eigene Dummheit  8) ): Ich finde es grundsätzlich komisch, dass man mit dem Masterstudium wieder bei A9 anfangen müsste, wenn man sich für den Berufseinstieg und das Erfahrung-sammeln zunächst für eine gehobene Dienststelle entscheidet (oder als Berufsanfänger eben "nur" so eine bekommt ;D)... Irgendwie finde ich hier den Anreiz für Bachelor-Absolventen, direkt den Master zu machen, ziemlich schwach :(
Gut, für mich jetzt trotzdem kein Nachteil - danke für die Erläuterungen, Feidl und chriz86 :)

Ich wünsche euch einen guten Start in die neue Woche mit hoffentlich keinen weiteren dummen Fragen ;D

Ganz liebe Grüße

Verena

Bastel

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Antw:[Allg] Wiedereinstieg in ÖD nach Masterstudium
« Antwort #7 am: 11.10.2020 23:09 »
Warum sollte man einen Anreiz für den Master geben? Manche Behörden setzen nicht einmal Master Absolventen auf „Bachelor“ Stellen.

2strong

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Antw:[Allg] Wiedereinstieg in ÖD nach Masterstudium
« Antwort #8 am: 12.10.2020 01:46 »
Die Anforderungen an die Laufbahngruppen sind grds. recht unterschiedlich. Von daher besitz jemand mit Befähigung für die höhere Laufbahngruppe nicht gleichzeitig die Befägigung für die niedrigere Laufbahn. Das kann man sich vorstellen wie in der Technik: Ein Bauingenieur ist noch lange kein guter Maurer.