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[Allg] Wiedereinstieg in ÖD nach Masterstudium

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Verena:
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich meines Wiedereinstiegs in den Öffentlichen Dienst nach meinem Masterabschluss. Zum Sachverhalt:

Ich habe an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg meinen Bachelor in Public Management gemacht - während des Studiums war ich Anwärter für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst. Ich habe das Studium erfolgreich abgeschlossen und 7 Monate als Angestellte in EG10 Tvöd gearbeitet, bevor ich mein Vollzeit-Masterstudium Europäisches Verwaltungsmanagement (Aussetzen der Rückzahlungspflicht der Anwärterbezüge aus dem Erststudium durch Erwerb einen höheren Qualifikation; die Qualifikation für den Höheren Dienst) angetreten habe. Mit dem erfolgreichen Masterabschluss könnte ich nun theoretisch direkt in den höheren Dienst einsteigen, mit A13-Besoldung (?).

Wenn ich mich jetzt aber bei einer Kommune auf eine gehobene Dienststelle bewerbe, die beispielsweise mit A12 bewertet ist, muss ich dann wie meine Bachelor-Studienkollegen bei A9 anfangen?

Wenn ich mich stattdessen auf eine Angestelltenstelle bewerbe, die nach EG 12 Tvöd vergütet wird, bewerbe, erhalte ich dann direkt EG12?

Ich überlege gerade, welche Konstellation für mich am meisten Sinn ergibt, weil ich ungerne bei A9 anfangen würde...

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Viele Grüße

Verena

Schokobon:
Verblüffend wie man diese Fragen bei dem vorgetragenen Werdegang ernsthaft stellen kann.

...und dann noch zwei mal  ;D

Bastel:
Jemand mit einem Masterabschluss sollte das eigentlich selbstständig herausfinden können ::)

Muenchner82:

--- Zitat von: Verena am 07.10.2020 11:44 ---Wenn ich mich jetzt aber bei einer Kommune auf eine gehobene Dienststelle bewerbe, die beispielsweise mit A12 bewertet ist, muss ich dann wie meine Bachelor-Studienkollegen bei A9 anfangen?
--- End quote ---

Sorry aber ich kann nicht glauben, dass du den Vorbereitungsdienst zur 3. QE erfolgreich absolviert hast! Soviel Beamtenrecht hat man ja sogar in der 2.QE um sich diese Frage selbst beantworten zu können.

Feidl:
Die Forenmitglieder mal wieder super hilfsbereit   ::)



--- Zitat von: Verena am 07.10.2020 11:44 ---Mit dem erfolgreichen Masterabschluss könnte ich nun theoretisch direkt in den höheren Dienst einsteigen, mit A13-Besoldung (?).
--- End quote ---
Du brauchst die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst.



--- Zitat von: Verena am 07.10.2020 11:44 ---Wenn ich mich jetzt aber bei einer Kommune auf eine gehobene Dienststelle bewerbe, die beispielsweise mit A12 bewertet ist, muss ich dann wie meine Bachelor-Studienkollegen bei A9 anfangen?
--- End quote ---
Ja, da du Beamtin im gehoben Dienst wirst und zwar erstmalig, also fängst du normal im Eingangsamt an.
Ernennung in ein höheres Amt als dem Eingangsamt ist theoretisch möglich. Du wirst die Voraussetzungen dafür aber wahrscheinlich nicht erfüllen, da i.d.R. diese Ausnahme für Leute mit Berufserfahrung gedacht ist. 



--- Zitat von: Verena am 07.10.2020 11:44 ---Wenn ich mich stattdessen auf eine Angestelltenstelle bewerbe, die nach EG 12 Tvöd vergütet wird, bewerbe, erhalte ich dann direkt EG12?
--- End quote ---
Defintiv ja.

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