Hallo,
in einer niedersächsischen Kita gibt es Betriebsferien mit insgesamt 20 Tagen. Nun möchte der Arbeitgeber fünf weitere Schliessungstage hinzufügen. Diese zusätzlichen Tage sollen in den Oster-oder Herbstferien erfolgen. Soweit mir bekannt ist, ist dies gesetzlich gar nicht möglich. Bei 30 Tagen Urlaubsanspruch dürfen nur 60% vom AG vorgeschrieben werden.
Jetzt zu meiner Frage darf der Arbeitgeber (öffentl.Dienst Tvöd SuE) diese zusätzlichen Schliesszeiten vorschreiben? Es ist geplant, dies in die Satzung aufzunehmen. Weiterhin lässt sich der AG sehr viel Zeit beim genehmigen. Gibt es hierfür nicht ebenfalls gesetzliche Fristen?
Danke für Antworten im Voraus