Autor Thema: Versetzung aus gesundheitlichen Gründen  (Read 6272 times)

Kim

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Versetzung aus gesundheitlichen Gründen
« am: 07.10.2020 15:32 »
Hallo alle miteinander!
Ich bin aus gesundheitlichen Gründen (burn out) nicht mehr in der Lage meinen derzeitigen Job in einer Stadtverwaltung auszuüben. In dieser Position bin ich in EG 08 eingruppiert. Ich soll nun auf eine andere Stelle dann auch mit weniger Arbeitsstunden versetzt werden. Mein Arbeitgeber sagt mit, dass ich so eingruppiert werde wie die "neue" Stelle eben ist - in EG 05 event. EG 06. Kann mir jemand sagen bzw helfen, ob es nicht eine Möglichkeit gibt die bisherige Eingruppierung zu behalten und in die neue Stelle mitzunehmen. Meine Erkrankung war die Folge auf jahrelange Überforderung am Arbeitsplatz. Und ich möchte neben meinen nun dauerhaft verbleibenden gesundheitlichen Einschränkungen, nicht auch noch den Preis mit einer niedrigeren Eingruppierung bezahlen müssen.
Für Hilfestellung wäre ich sehr dankbar!

Spid

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Antw:Versetzung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #1 am: 07.10.2020 15:36 »
Stellen sind tariflich unbeachtlich und eine Versetzung berührt das Arbeitsverhältnis neben der anderen organisatorischen Einordnung, die sie ausmacht, in keinster Weise. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung bedarf Deiner Zustimmung. Sie ist Voraussetzung für eine andere Eingruppierung.

Lars73

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Antw:Versetzung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #2 am: 07.10.2020 15:39 »
Das Angebot (die andere Tätigkeit mit der geringeren Eingruppierung zu übernehmen) musst du nicht annehmen. Dann bleibst du im derzeitigen Bereich. Wenn du Aufgaben nach E5/6 übernimmst bist du so eingruppiert.

Du kannst verhandeln ob dein Arbeitgeber dich weiter nach E8 bezahlt oder darauf warten bis eine andere Stelle mit E8 zur Verfügung steht. Ob und was davon realistisch ist hängt von der konkreten Situation vor Ort ab. Ggf. kann man Rat bei Schwerbehindertenvertretung und Personalrat suchen.

Kim

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Antw:Versetzung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #3 am: 07.10.2020 15:46 »
Danke für eure Antworten!
Nachdem ich den bisherigen Job definitiv nicht mehr weitermachen kann, bleibt mir also nur entweder den niedriger dotierten Job einfach so anzunehmen oder mit Hilfe der SBV oder Pers.Rat zu kämpfen um die höhere Eingruppierung ggf. mitnehmen zu können. Viele Stellen gibt es in unserer Verwaltung leider nicht :-(, deshalb ist warten auf eine andere EG 08 Stelle leider utopisch.

Kim

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Antw:Versetzung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #4 am: 07.10.2020 15:53 »
Sorry noch eine kurze Frage:
Behalte ich meine Stufenzuordnung oder verliere ich die auch bei einer Versetzung?

Spid

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Antw:Versetzung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #5 am: 07.10.2020 16:08 »
Eine Versetzung berührt weder Stufe noch Stufenlaufzeit.

WasDennNun

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Antw:Versetzung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #6 am: 07.10.2020 16:35 »
Danke für eure Antworten!
Nachdem ich den bisherigen Job definitiv nicht mehr weitermachen kann, bleibt mir also nur entweder den niedriger dotierten Job einfach so anzunehmen oder mit Hilfe der SBV oder Pers.Rat zu kämpfen um die höhere Eingruppierung ggf. mitnehmen zu können. Viele Stellen gibt es in unserer Verwaltung leider nicht :-(, deshalb ist warten auf eine andere EG 08 Stelle leider utopisch.
Sprich du bist arbeitsunfähig auf deinem aktuellen Job.
Dann könnte also der AG dich kündigen, sofern er dir keinen anderen Job anbieten kann.
Er bietet dir ja einen neuen Job an, hat aber wohl leider keinen der deiner aktuellen EG entspricht, also bietet er dir einen anderen an, der leider weniger Geld bedeutet.
Aber dich dauerhaft übertariflich zu bezahlen, dürfte ja auch nicht der korrekte Weg sein.

Für eine gewisse Zeit kann er das wohl als vorübergehende Änderung deklarieren (und EG8 zahlen bei der EG6 Tätigkeit), bis da wieder eine EG8 frei wird oder aus dem Hut gezaubert wird, aber bist du sicher, dass du dann der gewachsen bist?

clarion

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Antw:Versetzung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #7 am: 07.10.2020 20:02 »
Hallo Kim,

Das ist für Dich natürlich bitter. Aber es entsteht für die Kollegen  in niedrigen  Entgeldgruppen eine erhebliche Gerechtigkeitslücke wenn jemand  eine EG 6 Tätigkeit ausübt  aber nach E8 bezahlt wird.

Insofern  musst  du überlegen, Du in E8 mit einem  Krankheitsrisiko bleiben kannst oder der Gesundheit  wegen finanziellen Abstriche machst.

RsQ

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Antw:Versetzung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #8 am: 07.10.2020 20:22 »
Ich sehe es wie clarion. Natürlich ist eine persönliche Einschränkung immer bitter. Aber wenn sie dazu führt, eine Tätigkeit eines Niveaus A nicht mehr ausführen zu können, dann gibt es m. E. auch keinen Anspruch, mit einer Tätigkeit im (niedrigeren Anforderungs-)Niveau B das Gleiche zu verdienen.

Im öD hat man zumindest den Vorteil, dadurch nicht unmittelbar existenziell bedroht zu sein. Wer in der Privatwirtschaft seine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, für den sieht es in vielen Fällen finsterer aus.

Vielleicht ist es ja tatsächlich ein guter Weg, erstmal in die EG 6 zu gehen (vielleicht ja mit gewissen Zulagen die Lücke zu EG 8 zu schließen), sich damit auch gesundheitlich zu stabilisieren und sich dann - je nach Leistungsvermögen - wieder "hochzuarbeiten"? An der grundlegenden Qualifikation geht ja nichts verloren. Viel Erfolg!