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Wie lange Wahl "anfechtbar"? Ansprechpartner?
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Autor
Thema: Wie lange Wahl "anfechtbar"? Ansprechpartner? (Read 1045 times)
Bolle
Newbie
Beiträge: 4
Wie lange Wahl "anfechtbar"? Ansprechpartner?
«
am:
07.10.2020 17:44 »
Hallo,
wie lange hat man nach einer Wahl (Direktwahl Bürgermeisterin, Kommunalwahl) Zeit, diese anzufechten und wem muss man wie und was und wo genau mitteilen, dass man die Wahl, das Wahlergebnis überprüft?
Danke.
Gruß
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ike
Sr. Member
Beiträge: 294
Antw:Wie lange Wahl "anfechtbar"? Ansprechpartner?
«
Antwort #1 am:
07.10.2020 18:16 »
In Bayern (wurde bei Google als erstes angezeigt):
Art. 51 Wahlanfechtung
Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte
(Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006
(GVBl. S. 834)
BayRS 2021-1/2-I
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGLKrWG/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
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