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Wie lange Wahl "anfechtbar"? Ansprechpartner?
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Bolle:
Hallo,
wie lange hat man nach einer Wahl (Direktwahl Bürgermeisterin, Kommunalwahl) Zeit, diese anzufechten und wem muss man wie und was und wo genau mitteilen, dass man die Wahl, das Wahlergebnis überprüft?
Danke.
Gruß
ike:
In Bayern (wurde bei Google als erstes angezeigt):
Art. 51 Wahlanfechtung
Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte
(Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006
(GVBl. S. 834)
BayRS 2021-1/2-I
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGLKrWG/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
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