Autor Thema: "Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen nicht nur einfacher Art"  (Read 1475 times)

Buschi

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 73
Hallo,

Die "Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen nicht nur einfacher Art [...]" sind lt. Protokollerklärung 1a) u. a. die "entsprechende Tätigkeit" von Ingenieuren.

Was sind, vor dem Hintergrund einer abgeschlossen ingenieurwissenschaftlichen Hochschulbildung, Entwürfe "nicht nur einfacher Art" (gern auch Urteile)?

Danke :)