Hallo,
Die "Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen nicht nur einfacher Art [...]" sind lt. Protokollerklärung 1a) u. a. die "entsprechende Tätigkeit" von Ingenieuren.
Was sind, vor dem Hintergrund einer abgeschlossen ingenieurwissenschaftlichen Hochschulbildung, Entwürfe "nicht nur einfacher Art" (gern auch Urteile)?
Danke