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"Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen nicht nur einfacher Art"
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Buschi:
Hallo,
Die "Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen nicht nur einfacher Art [...]" sind lt. Protokollerklärung 1a) u. a. die "entsprechende Tätigkeit" von Ingenieuren.
Was sind, vor dem Hintergrund einer abgeschlossen ingenieurwissenschaftlichen Hochschulbildung, Entwürfe "nicht nur einfacher Art" (gern auch Urteile)?
Danke :)
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