Autor Thema: [NI] Beförderung mittlerer zum gehobenen Dienst  (Read 2177 times)

Meyer

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Hallo,
folgender Plan eines Dienstherrn:
Beamter, mittlerer Dienst, seit September 2019 in A9 hat im Juni 2020 den Aufstiegslehrgang bestanden. Nun soll er zum 01.01.20 direkt nach A10 gehobener Dienst befördert werden.
Ist das möglich?
« Last Edit: 08.10.2020 03:13 von Admin2 »

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Antw:NI: Beförderung mittlerer zum gehobenen Dienst
« Antwort #1 am: 08.10.2020 02:12 »
Zum 01.01.20 wohl kaum ;) zu Anfang 2021 wäre es möglich.

Meyer

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Antw:[NI] Beförderung mittlerer zum gehobenen Dienst
« Antwort #2 am: 08.10.2020 09:00 »
Ja ich meinte auch 01.01.2021.
Aber dann ist eine Urkunde mit A9, gehobener Dienst nicht mehr erforderlich oder?
Kann mir dazu jemand die Rechtsgrundlage nennen?

Tyrion

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Antw:[NI] Beförderung mittlerer zum gehobenen Dienst
« Antwort #3 am: 08.10.2020 10:37 »
Ja ich meinte auch 01.01.2021.
Aber dann ist eine Urkunde mit A9, gehobener Dienst nicht mehr erforderlich oder?
Kann mir dazu jemand die Rechtsgrundlage nennen?

§ 3 Abs. 3 Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO)

Meyer

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Antw:[NI] Beförderung mittlerer zum gehobenen Dienst
« Antwort #4 am: 08.10.2020 11:09 »
Danke!
Wäre nach § 3 Absatz 4 auch eine direkte Beförderung nach A11 möglich? Die Stelle ist mit A11 bewertet.

mmp

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Antw:[NI] Beförderung mittlerer zum gehobenen Dienst
« Antwort #5 am: 08.10.2020 12:31 »
Nach meiner Lesart:
§ 3 (4) bezieht sich auf das zweite Einstiegsamt der Laufbahn(-gruppe). In der Laufbahngruppe 2 wäre das zweite Einstiegsamt A13.
Bsp. Beamter A11 erfüllt die Laufbahnvoraussetzungen für A13 -> kann direkt nach A13 befördert werden.