Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NI] Beförderung mittlerer zum gehobenen Dienst
mmp:
Nach meiner Lesart:
§ 3 (4) bezieht sich auf das zweite Einstiegsamt der Laufbahn(-gruppe). In der Laufbahngruppe 2 wäre das zweite Einstiegsamt A13.
Bsp. Beamter A11 erfüllt die Laufbahnvoraussetzungen für A13 -> kann direkt nach A13 befördert werden.
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