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Rufbereitschaft TVÖD
Jubaea:
Hallo zusammen ,
für eine Rufbereitschaft gibt es im TVÖD ja Zuschläge.
Meine Frage wäre ob diese Zuschläge für den gesamten Zeitraum der Rufbereitschaft anfallen oder nur in der Zeit in der tatsächlich Arbeit anfällt ?
Grüße
Spid:
Für Rufbereitschaft gibt es keine Zuschläge.
Rene:
Redest du von Bezahlung der Einsatzzeiten oder von der Bezahlung der Rufbereitschaftspauschale?
Rufbereitschaftspauschale wird gemäß Tarifvertrag bezahlt, egal ob Einsätze währenddessen anfallen oder nicht.
Einsatzzeiten werden (je Einsatz vor Ort) auf die volle Stunde aufgerundet und mit eigener Entgeltgruppe und Stufe vergütet.
Überstunden-, Nacht-, Sonntags-, Samstags- und Feiertagszuschläge werden nicht auf die volle Stunde gerundet und werden mit eigener Entgeltgruppe und Stufe 1 vergütet.
Texter:
Das Entgelt für Überstunden bezieht sich doch auch auf die volle (gerundete) Stunde, oder?
Spid:
Warum sollte für die genannten Zuschläge auf Stufe 1 abgestellt werden?
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