Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Lohnsteuer auf Abrechnung höher als Rechner angeben
WasDennNun:
Stelle doch deine Abrechnung hier mal als Foto rein, dann kann man es ja mal versuchen nachzubilden im öD Rechner. bzw. dir sagen wo es klemmt
xprx:
Hier die Abrechnung. Danke vorab!
Icke:
Nix zu sehen.
Schokobon:
ZV-Steuer-Hinz-Betrag
Diese Zeile wird dann auf der Abrechnung ausgewiesen, sobald der steuerliche Arbeitnehmerfreibetrag für
die Arbeitgeberumlage ausgeschöpft ist. Dieser Betrag ist Bestandteil des steuerpflichtigen Entgelts. (Steuer-
Brutto).
Die Lohnsteuervorauszahlung wird aus dem Steuer-Brutto berechnet und abgeführt.
Das Steuer-Brutto ist bei dieser LA um den ZV-Steuer-Hinz-Betrag höher als im Rechner berücksichtigt wird.
Deshalb unterscheiden sich die Angaben.
Isie:
Der Freibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG für den VBL-Arbeitgeberanteil wird nach dem Aufzehrmodell berücksichtigt. Im Rechner wird dagegen das Verteilmodell angewandt.
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