Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure macht Stufenaufstieg rückgängig

(1/3) > >>

tuerlich:
Hallo zusammen,

ich bin als Ingenieur in der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 nach TV-H angestellt und hatte dieses Jahr meinen Stufenaufstieg von Stufe 3 in Stufe 4. Auf Grund der Tarifeinigung vom 29. März 2019 kann ich einen formlosen Antrag auf Höhergruppierung in die EG 12 Fallgruppe 2 stellen. Ich käme somit in die EG12 FG2 Stufe 4.

Nun wurde mir mitgeteilt, dass zwar der §17 (Abs. 4) TV-H angewendet wird, jedoch zum Stichtag 01.01.2020. Dies hätte zur Folge, dass mein Stufenaufstieg aus 2020 rückgängig gemacht wird und zu viel gezahltes Entgelt zurückgerechnet wird. Weiterhin beginnt meine Stufenlaufzeit in Stufe 3 ab 01.01.2020 erneut zu laufen. Ich wäre also in der EG12 FG2 Stufe 3.
Des Weiteren muss der Antrag dieses Jahr noch gestellt werden.

Meine Fragen:
1. Ist diese rückwirkende Höhergruppierung zum 01.01.2020 richtig und ich verliere somit die höhere Stufe?
2. Falls Ja, gibt es eine Möglichkeit dass ich nicht zum 01.01.2020, sondern zum jetzigen Zeitpunkt höhergruppiert werde?
3. Was würde passieren, wenn ich den Antrag auf Höhergruppierung erst nächstes Jahr stelle?

Besten Dank schon mal.

Spid:
1. Ja, der Antrag wirkt auf den 01.01. zurück. Der Stufenaufstieg wird mithin durch die Antragstellung nicht stattgefunden haben.

2. Eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit führt zur Eingruppierung entsprechend dieser im Moment der Änderung.

3. Ein verfristet gestellter Antrag ist unwirksam.

Bastel:
Witzig dass 11/4 und 12/3 gleich sind. Sehe es positiv, in drei Jahren machst du +

tuerlich:
Wow, vielen Dank für die schnellen Antworten @Spid.

Zu 1. Schade
Zu 2. An meiner Tätigkeit ändert sich nichts, also fällt die Option auch weg.
Zu 3. Das leuchtet mir ein.

Gibt es noch eine andere Möglichkeit, dass ich sowohl die Stufe behalte und höhergruppiert werde?


@Bastel: Ja, auf den Cent genau. Ich sehe das ganze positiv. :D  In die EG12 wäre ich sonst nur als Projektleiter gekommen. Jedoch habe ich dann auch 13 Jahre gebraucht um von Stufe 1 in Stufe 5 zu kommen. Bei anderen geht das schneller  ???

Spid:
Der Bestandsschutz der bisherigen Eingruppierung hängt von der "unverändert auszuübenden Tätigkeit" ab. Das beschränkt einerseits das Direktionsrecht des AG hinsichtlich einer Änderung der auszuübenden Tätigkeit, weil dadurch jede Änderung eingruppierungsrelevant ist, andererseits führt das dazu, daß jede Änderung der auszuübenden Tätigkeit zur Eingruppierung entsprechend der neuen Tätigkeitsmerkmale führt. Sofern Du also entweder in der Zeit vom 01.01.20 bis heute oder in Zukunft etwas anderes oder neues machen solltest oder sollst oder etwas anders machen solltest oder sollst, bedarf es lediglich der (idealerweise textlichen) Bestätigung des AG, daß dem so sei und die Höhergruppierung fand statt, findet statt oder wird stattfinden zum jeweiligen Zeitpunkt.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version