Hallo zusammen,
ich bin als Ingenieur in der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 nach TV-H angestellt und hatte dieses Jahr meinen Stufenaufstieg von Stufe 3 in Stufe 4. Auf Grund der Tarifeinigung vom 29. März 2019 kann ich einen formlosen Antrag auf Höhergruppierung in die EG 12 Fallgruppe 2 stellen. Ich käme somit in die EG12 FG2 Stufe 4.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass zwar der §17 (Abs. 4) TV-H angewendet wird, jedoch zum Stichtag 01.01.2020. Dies hätte zur Folge, dass mein Stufenaufstieg aus 2020 rückgängig gemacht wird und zu viel gezahltes Entgelt zurückgerechnet wird. Weiterhin beginnt meine Stufenlaufzeit in Stufe 3 ab 01.01.2020 erneut zu laufen. Ich wäre also in der EG12 FG2 Stufe 3.
Des Weiteren muss der Antrag dieses Jahr noch gestellt werden.
Meine Fragen:
1. Ist diese rückwirkende Höhergruppierung zum 01.01.2020 richtig und ich verliere somit die höhere Stufe?
2. Falls Ja, gibt es eine Möglichkeit dass ich nicht zum 01.01.2020, sondern zum jetzigen Zeitpunkt höhergruppiert werde?
3. Was würde passieren, wenn ich den Antrag auf Höhergruppierung erst nächstes Jahr stelle?
Besten Dank schon mal.