Hallo,
hab grad mit einer etwas unfreundlicheren jungen Dame telefoniert, die mir sagte, dass ich für mich und meinen Ehemann keine Briefwahlunterlagen bekommen würde, selbst wenn ich persönlich erscheinen würde und meinen Personalausweis dabei hätte. Sie verwies mich auf die Wahlbekanntmachung, die am Rathaus aushängt.
Dachte, könnte das aufm Weg schnell erledigen. Wahlbenachrichtigungen liegen zu Hause. Bin unterwegs und sind je einige km hier im Großraumgebiet. Deswegen fahre ich jetzt nicht extra zum Rathaus, um die Wahlbekanntmachung zu lesen.
Ich würde da aber doch zu gerne hinfahren, wenn ich beim persönlichen Erscheinen und mit meinem Personalausweis doch die Briefwahlunterlagen für mich und meinen Ehemann abholen könnte, nur um der Dame das unter die Nase reiben zu können. Aber wo steht das bitte in einem Gesetz oder einer (Ver-)Ordnung?
Geht um eine Direktwahl am 8.11. des Bürgermeisters in Hessen.
Liebsten Dank.
Herzliche Grüße