Autor Thema: Wechsel des Tätigkeitsfeldes  (Read 1232 times)

Runa

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Wechsel des Tätigkeitsfeldes
« am: 08.10.2020 10:10 »
Hallo zusammen,

leider bin ich über die Suche nicht fündig geworden und versuche mein Glück nun auf diesem Weg, dem Thema etwas klarer zu werden.

Ich arbeite seit 2007 in einer Uni, bin dort als (gelernte) Technische Zeichnerin in der Verwaltung von Anfang an in EG 5 eingruppiert gewesen. Ob das so richtig ist, sei mal dahin gestellt. ;)

Seit ein paar Wochen habe ich nun die Abteilung und auch das Tätigkeitsfeld gewechselt. Ich bin jetzt für die Erstellung der Flucht- und Rettungspläne zuständig. Ein entsprechendes Seminar dafür habe ich besucht und bin seit dem "Fachkundige Person für Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne".

Da ich mit dem Wechsel der Tätigkeitsfelder ja auch eine neue Arbeitsplatzbeschreibung bekommen müsste, habe ich mich gefragt, wie diese Tätigkeit im TV-L wohl eingestuft werden wird. Dazu habe ich versucht herauszufinden, wer überhaupt Fluchtwege planen "darf", also welche Qualifikation dies erfordert. Es ist ja, für eine Universität, auch eine gewisse Verantwortung in dieser Tätigkeit verankert. Ist es beispielsweise so, dass diese Tätigkeiten normalerweise ein Techniker ausführt, sollte meine Arbeit dort, weil sie ja gleichwertig ist, auch entsprechend hoch eingruppiert werden, oder irre ich mich da?
Leider finde ich wenig Informationen über diese spezifische Tätigkeit und ihre Qualifikationen dafür, so dass ich natürlich auch wenig Grundlage für Argumentationen an den entsprechenden Stellen hier habe.

Kann mir irgendwer mehr zu diesem Thema sagen oder einen Tipp geben, wo ich dazu was finden kann? Google hat leider wenig hervorgebracht und die Entgeldverordnung des TV-L sieht zwar Zeichner vor, und auch solche, die Tätigkeiten eines Technikers ausführen, jedoch weiß ich einfach nicht, wie die Erstellung und Planung der Fluchtwege dabei einzustufen ist.

Vielen Dank schon mal,

Runa