Hallo,
bevor ich mich bei meinem neuen AG, bei dem ich erst seit paar Monaten angestellt bin, zum Volldeppen mache, dachte ich, ich frag hier mal anonym nach. ;-) Es handelt sich um ein Zusatzversorgungswerk und eine Zusatzversorgungskasse, die gemeinsam eine Einrichtung bilden. Das mit der Trennung war mir vorher bewusst, da ich mich auf das Vorstellungsgespräch vorbereitet habe und was dann auch gefragt wurde. Auf der Homepage stehen im Impressum beide Teile getrennt voneinander "... VVaG ..." und " ... Anstalt des Öffentlichen Rechts ...". Ich habe einen Arbeitsvertrag bei dem VVaG. Heute Morgen habe ich mich mit einer Kollegin im Büro unterhalten. Da erzählte sie, dass ich ja noch jung wäre und mir wegen Job gar keine Gedanken mehr machen müsste, weil ich ja jetzt hier bin und wenn ich dann erst einmal 40 bin und dann über 15 Jahre hier gearbeitet hätte, wäre ich ja unkündbar. So geht es ihr nämlich. Sie ist 42 und seit 20 Jahren hier, auch bei dem VVaG angestellt. Entweder hat sie einen alten Vertrag oder irgendetwas hat sich geändert. Bei mir steht im Arbeitsvertrag nichts von wegen ÖD. Zumindest wäre es mir neu, dass ein VVaG ein Arbeitgeber im ÖD sein kann und die dort Angestellten dieselben Rechte, wie bei einem normalen Arbeitgeber im ÖD haben kann. Kann es solche arbeitsvertrags- und, oder tarifrechtlichen Rechte für Arbeitnehmer eines VVaGs gegeben haben oder geben?
Danke.
Gruß