Autor Thema: Resturlaub 2019  (Read 1877 times)

Pauline

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Resturlaub 2019
« am: 08.10.2020 11:26 »
Hallo liebe Forum Mitglieder,
ich habe noch Resturlaub von 2019.
Da ich wegen eines Krankheitsfalls diesen nicht nehmen konnte,
soll ich einen Antrag stellen,ob mir dieser gewährt werden kann.
Ausgang wahrscheinlich negativ.
Kann ich mir diese nicht Tage bezahlen lassen?
Gibt es im Tarifvertrag einen Hinweis darauf?
Danke für Eure Antworten

Spid

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Antw:Resturlaub 2019
« Antwort #1 am: 08.10.2020 11:31 »
Nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Pauline

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Antw:Resturlaub 2019
« Antwort #2 am: 08.10.2020 11:33 »
Danke für die schnelle Antwort.
Das hatte ich befürchtet.



Pauline

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Antw:Resturlaub 2019
« Antwort #4 am: 08.10.2020 13:13 »
Danke für die Antwort,

aber das trifft bei mir leider nicht zu.
Ich höre ja nicht auf zu arbeiten.

Isie

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Antw:Resturlaub 2019
« Antwort #5 am: 08.10.2020 17:39 »
Es gibt auch Rechtsprechung des EuGH zu längerer Krankheit. Die ist auch dort erörtert.

Spid

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Antw:Resturlaub 2019
« Antwort #6 am: 08.10.2020 17:45 »
Die aber auch keine Möglichkeit der Abgeltung des Urlaubsanspruchs im bestehenden Arbeitsverhältnis eröffnet.

Isie

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Antw:Resturlaub 2019
« Antwort #7 am: 08.10.2020 17:50 »
Nein, aber er ist noch nicht verfallen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Dazu gibt der geschilderte Sachverhalt nichts her.