Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Resturlaub 2019
Isie:
Es gibt auch Rechtsprechung des EuGH zu längerer Krankheit. Die ist auch dort erörtert.
Spid:
Die aber auch keine Möglichkeit der Abgeltung des Urlaubsanspruchs im bestehenden Arbeitsverhältnis eröffnet.
Isie:
Nein, aber er ist noch nicht verfallen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Dazu gibt der geschilderte Sachverhalt nichts her.
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