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Resturlaub 2019

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Isie:
Es gibt auch Rechtsprechung des EuGH zu längerer Krankheit. Die ist auch dort erörtert.

Spid:
Die aber auch keine Möglichkeit der Abgeltung des Urlaubsanspruchs im bestehenden Arbeitsverhältnis eröffnet.

Isie:
Nein, aber er ist noch nicht verfallen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Dazu gibt der geschilderte Sachverhalt nichts her.

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