Autor Thema: Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021  (Read 15746 times)

Spid

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #15 am: 21.10.2020 10:27 »
Welcher zusätzlichen Fachkenntnisse - also solche, die über gründliche, vielseitige Fachkenntnisse hinausgehen - bedürfte es denn Deiner Auffassung nach?

Ich bin erst vor kurzem in den öD gewechselt und kenne mich (noch) nicht so gut mit den Entgeldgruppen und deren Art und Weise wer, was, wo und wie bekommt aus. Es soll sich ja ggf. in der EGO-IT einiges ändern. Vielleicht gibt es dazu eine kurze Erklärung? Im Moment klingt es danach: Es ist nicht was du tust... Es ist was du darüber weißt. Ich kann hier ohne entsprechendes Fachwissen doch keinen an eine Behörden-AD oder Behörden-Fileserver lassen. Dazu braucht man schon entsprechendes wissen! Wer legt das wie und wonach fest und wohin kann ich mich am besten wenden wenn meine Entgeldgruppe nicht stimmig ist?

Vielen Dank

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Eine falsche Eingruppierung kann es mithin nicht geben. Was falsch sein kann, ist die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung. Hältst Du sie für falsch, kannst Du eine entsprechende Feststellungsklage beim zuständigen ArbG einreichen.

Es geht um die für die auszuübende Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse. Diese legt niemand fest, sie sind - und ein ArbG stellt ggfs. fest, welche es sind.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #16 am: 21.10.2020 11:03 »
Welcher zusätzlichen Fachkenntnisse - also solche, die über gründliche, vielseitige Fachkenntnisse hinausgehen - bedürfte es denn Deiner Auffassung nach?

Ich bin erst vor kurzem in den öD gewechselt und kenne mich (noch) nicht so gut mit den Entgeldgruppen und deren Art und Weise wer, was, wo und wie bekommt aus. Es soll sich ja ggf. in der EGO-IT einiges ändern. Vielleicht gibt es dazu eine kurze Erklärung? Im Moment klingt es danach: Es ist nicht was du tust... Es ist was du darüber weißt. Ich kann hier ohne entsprechendes Fachwissen doch keinen an eine Behörden-AD oder Behörden-Fileserver lassen. Dazu braucht man schon entsprechendes wissen! Wer legt das wie und wonach fest und wohin kann ich mich am besten wenden wenn meine Entgeldgruppe nicht stimmig ist?

Vielen Dank
Info: Entgeltgruppen.

Dein AG legt fest was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Daraus leiten dann sich deine Arbeitsvorgänge und die Zeitanteile ab.
Diese werden von einen "Sachkundigen" entsprechend der Entgeltordnung bewertet und führen damit zu deine Eingruppierung.
EDIT:
Der abschließende Sachkundige kann immer nur ein Richter sein.

Frage: nach welcher Entgeltgruppe und Fallgruppe bezahlt dich jetzt dein AG?


TheHax0r

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #17 am: 21.10.2020 11:28 »
Vielen Dank euch beiden (Spid und WasDennNun) das hilft mir doch schon mal weiter es zu verstehen.

@WasDennNun: Aktuell sind wir in der EG9a! Der 1st-Level, welches weniger tut (und dann vlt. auch weniger Fachwissen benötigt) ist dort ebenfalls eingruppiert. Deswegen und wegen der Tätigkeiten als gesamt gehen wir von der falschen EG aus. Wir erhoffen uns eine Änderung in 2021. Andernfalls müssen wir andere Wege einschlagen.

Spid

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #18 am: 21.10.2020 11:31 »
Wie kommst Du angesichts Deiner eher dürftigen Kenntnisse in tariflichem Eingruppierungsrecht zu der Behauptung, daß eine bestimmte Eingruppierung vorläge? Oder meinst Du die Rechtsmeinung des AG?

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #19 am: 21.10.2020 11:35 »
Vielen Dank euch beiden (Spid und WasDennNun) das hilft mir doch schon mal weiter es zu verstehen.

@WasDennNun: Aktuell sind wir in der EG9a! Der 1st-Level, welches weniger tut (und dann vlt. auch weniger Fachwissen benötigt) ist dort ebenfalls eingruppiert. Deswegen und wegen der Tätigkeiten als gesamt gehen wir von der falschen EG aus. Wir erhoffen uns eine Änderung in 2021. Andernfalls müssen wir andere Wege einschlagen.
Erfrage mal bei deinen Personaler nach welcher Teil der EGO sie Euch in die EG9a eingruppieren.
Wenn es 11.4 ist, dann seit ihr ab dem 1.1.2021 mindestens in der EG10 würde ich mal behaupten

Spid

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #20 am: 21.10.2020 11:39 »
Personaler gruppieren überhaupt nicht ein. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #21 am: 21.10.2020 11:39 »
Wie kommst Du angesichts Deiner eher dürftigen Kenntnisse in tariflichem Eingruppierungsrecht zu der Behauptung, daß eine bestimmte Eingruppierung vorläge? Oder meinst Du die Rechtsmeinung des AG?
Das ist doch logisch, oder siehts du in der SV eine Hinweis auf ein Gerichtsurteil?
Ohne Urteil ist es immer die Rechtsmeinung des AGs oder die des AN.
Und wer mehr als 1 und 1 zusammen zählen will, der erkennt ohne diesen überflüssige Beitrag von dir (igitt wie ineffizient, Interpretationen könnten da ja doch hilfreich sein, oder SV richtig lesen), dass es sich nur um die Rechtsmeinung des AG handeln kann.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #22 am: 21.10.2020 11:42 »
Personaler gruppieren überhaupt nicht ein. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Stimmt, niemand gruppiert ein! Man ist es ja.
Aber im hier für 99% verständlichen Sprech ist ein:
Wo gruppiert euch der Personaler ein?
Die Übersetzung für
Welche Rechtsmeinung vertritt euer Personaler im Auftrag deines AGs bzgl. eurer Eingruppierung.

Spid

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #23 am: 21.10.2020 11:43 »
Wie kommst Du angesichts Deiner eher dürftigen Kenntnisse in tariflichem Eingruppierungsrecht zu der Behauptung, daß eine bestimmte Eingruppierung vorläge? Oder meinst Du die Rechtsmeinung des AG?
Das ist doch logisch, oder siehts du in der SV eine Hinweis auf ein Gerichtsurteil?
Ohne Urteil ist es immer die Rechtsmeinung des AGs oder die des AN.
Und wer mehr als 1 und 1 zusammen zählen will, der erkennt ohne diesen überflüssige Beitrag von dir (igitt wie ineffizient, Interpretationen könnten da ja doch hilfreich sein, oder SV richtig lesen), dass es sich nur um die Rechtsmeinung des AG handeln kann.

Inwiefern wäre etwas logisch, was explizit der Schilderung widerspricht?

Spid

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #24 am: 21.10.2020 11:44 »
Personaler gruppieren überhaupt nicht ein. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Stimmt, niemand gruppiert ein! Man ist es ja.
Aber im hier für 99% verständlichen Sprech ist ein:
Wo gruppiert euch der Personaler ein?
Die Übersetzung für
Welche Rechtsmeinung vertritt euer Personaler im Auftrag deines AGs bzgl. eurer Eingruppierung.

Falscher Sprech ist Dummsprech.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #25 am: 21.10.2020 11:46 »
Dummsprech wird verstanden, von der Mehrheit und die ist für mich relevanter.


Spid

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #26 am: 21.10.2020 11:48 »
Dummsprech ist in erster Linie dumm - und dumm ist, wer Dummes tut. Verständnis hingegen ist für den Wert einer Aussage unbeachtlich.

Organisator

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #27 am: 21.10.2020 11:59 »
Dummsprech ist in erster Linie dumm - und dumm ist, wer Dummes tut. Verständnis hingegen ist für den Wert einer Aussage unbeachtlich.

Welchen Wert hat denn eine möglicherweise zutreffende Aussage, die keiner versteht?  ;)

Spid

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #28 am: 21.10.2020 12:00 »
Sie ist zutreffend. Das ist ihr Wert. Er ist absolut und hängt nicht davon ab, ob ein anderer sie versteht.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #29 am: 21.10.2020 12:05 »
Und von daher sind sie oftmals für die Mehrheit wertlos, auch wenn sie zutreffen.