Wie kommst Du angesichts Deiner eher dürftigen Kenntnisse in tariflichem Eingruppierungsrecht zu der Behauptung, daß eine bestimmte Eingruppierung vorläge? Oder meinst Du die Rechtsmeinung des AG?
Das ist doch logisch, oder siehts du in der SV eine Hinweis auf ein Gerichtsurteil?
Ohne Urteil ist es immer die Rechtsmeinung des AGs oder die des AN.
Und wer mehr als 1 und 1 zusammen zählen will, der erkennt ohne diesen überflüssige Beitrag von dir (igitt wie ineffizient, Interpretationen könnten da ja doch hilfreich sein, oder SV richtig lesen), dass es sich nur um die Rechtsmeinung des AG handeln
kann.