Autor Thema: Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021  (Read 15407 times)

Spid

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #30 am: 21.10.2020 12:06 »
Nur dann, wenn Du der Mehrheit unterstellst, dumm zu sein.

Organisator

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #31 am: 21.10.2020 13:18 »
Unabhängig von der geistigen Leistungsfähigkeit des Empängerkreises dürfte es aber zielführend sein, die Aussage für diesen verständlich zu formulieren.

Spid

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #32 am: 21.10.2020 13:47 »
Weshalb ich meine Ausführungen zur Eingruppierung ja auch regelmäßig mit der Vermittlung der Grundsätze einleite - während Gefasel darüber, der AG würde eingruppieren, ein völlig falsches Bild vermittelt.

Organisator

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #33 am: 21.10.2020 15:21 »
 ;D ;D ;D

Das stimmt.

TheHax0r

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #34 am: 22.10.2020 09:57 »
Vielen Dank euch beiden (Spid und WasDennNun) das hilft mir doch schon mal weiter es zu verstehen.

@WasDennNun: Aktuell sind wir in der EG9a! Der 1st-Level, welches weniger tut (und dann vlt. auch weniger Fachwissen benötigt) ist dort ebenfalls eingruppiert. Deswegen und wegen der Tätigkeiten als gesamt gehen wir von der falschen EG aus. Wir erhoffen uns eine Änderung in 2021. Andernfalls müssen wir andere Wege einschlagen.
Erfrage mal bei deinen Personaler nach welcher Teil der EGO sie Euch in die EG9a eingruppieren.
Wenn es 11.4 ist, dann seit ihr ab dem 1.1.2021 mindestens in der EG10 würde ich mal behaupten

Es ist 11.4 laut meinem Vorgesetzten... Aber er fragt noch mal beim Personaler nach!

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #35 am: 22.10.2020 10:54 »
Vielen Dank euch beiden (Spid und WasDennNun) das hilft mir doch schon mal weiter es zu verstehen.

@WasDennNun: Aktuell sind wir in der EG9a! Der 1st-Level, welches weniger tut (und dann vlt. auch weniger Fachwissen benötigt) ist dort ebenfalls eingruppiert. Deswegen und wegen der Tätigkeiten als gesamt gehen wir von der falschen EG aus. Wir erhoffen uns eine Änderung in 2021. Andernfalls müssen wir andere Wege einschlagen.
Erfrage mal bei deinen Personaler nach welcher Teil der EGO sie Euch in die EG9a eingruppieren.
Wenn es 11.4 ist, dann seit ihr ab dem 1.1.2021 mindestens in der EG10 würde ich mal behaupten

Es ist 11.4 laut meinem Vorgesetzten... Aber er fragt noch mal beim Personaler nach!
Hast du einen Hochschulabschluss? Bachelor?
Oder bist du offiziell als sonstiger Beschäftigter anerkannt?

TheHax0r

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #36 am: 22.10.2020 11:50 »
Vielen Dank euch beiden (Spid und WasDennNun) das hilft mir doch schon mal weiter es zu verstehen.

@WasDennNun: Aktuell sind wir in der EG9a! Der 1st-Level, welches weniger tut (und dann vlt. auch weniger Fachwissen benötigt) ist dort ebenfalls eingruppiert. Deswegen und wegen der Tätigkeiten als gesamt gehen wir von der falschen EG aus. Wir erhoffen uns eine Änderung in 2021. Andernfalls müssen wir andere Wege einschlagen.
Erfrage mal bei deinen Personaler nach welcher Teil der EGO sie Euch in die EG9a eingruppieren.
Wenn es 11.4 ist, dann seit ihr ab dem 1.1.2021 mindestens in der EG10 würde ich mal behaupten

Es ist 11.4 laut meinem Vorgesetzten... Aber er fragt noch mal beim Personaler nach!
Hast du einen Hochschulabschluss? Bachelor?
Oder bist du offiziell als sonstiger Beschäftigter anerkannt?

Nein! Nein!
Währe sonstiger... Aber offiziell? Oo

Spid

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #37 am: 22.10.2020 11:54 »
Es gibt auch keine Stelle, die jemanden offiziell als „sonstigen Beschäftigten“ anerkennen könnte. Den Status des „sonstigen Beschäftigten“ kann die Arbeitsgerichtsbarkeit feststellen und sowohl AG als auch AN können eine Rechtsmeinung dazu haben, ob dieser Status vorliegt.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #38 am: 22.10.2020 16:34 »
Vielen Dank euch beiden (Spid und WasDennNun) das hilft mir doch schon mal weiter es zu verstehen.

@WasDennNun: Aktuell sind wir in der EG9a! Der 1st-Level, welches weniger tut (und dann vlt. auch weniger Fachwissen benötigt) ist dort ebenfalls eingruppiert. Deswegen und wegen der Tätigkeiten als gesamt gehen wir von der falschen EG aus. Wir erhoffen uns eine Änderung in 2021. Andernfalls müssen wir andere Wege einschlagen.
Erfrage mal bei deinen Personaler nach welcher Teil der EGO sie Euch in die EG9a eingruppieren.
Wenn es 11.4 ist, dann seit ihr ab dem 1.1.2021 mindestens in der EG10 würde ich mal behaupten

Es ist 11.4 laut meinem Vorgesetzten... Aber er fragt noch mal beim Personaler nach!
Hast du einen Hochschulabschluss? Bachelor?
Oder bist du offiziell als sonstiger Beschäftigter anerkannt?

Nein! Nein!
Währe sonstiger... Aber offiziell? Oo
Dann glaubt dein AG nach derzeitiger EGO das du das hier als auszuübenden Tätigkeiten hast:
Entgeltgruppe 9a
1. Beschäftigte in der IT-Systemtechnik
mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulausbildung (Bachelor- bzw. entsprechender Hochschulabschluss) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
die Aufgaben mit wenig differenzierten Funktionen selbständig bearbeiten.
2. Beschäftigte in der IT-Systemtechnik
mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulausbildung (Bachelor- bzw. entsprechender Hochschulabschluss) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
soweit nicht anderweitig eingruppiert.

Und dieses findet sich in der neuen EGO  dort:
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der
Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.


Fazit:
Wenn der AG seine Rechtsmeinung zu den Tätigkeiten nicht ändert, wird er die Rechtsauffassung haben, dass du ab dem 1.1.2021 mindestens in der EG10 von ihm eingruppiert bist.

TheHax0r

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #39 am: 23.10.2020 06:34 »
Vielen Dank euch beiden (Spid und WasDennNun) das hilft mir doch schon mal weiter es zu verstehen.

@WasDennNun: Aktuell sind wir in der EG9a! Der 1st-Level, welches weniger tut (und dann vlt. auch weniger Fachwissen benötigt) ist dort ebenfalls eingruppiert. Deswegen und wegen der Tätigkeiten als gesamt gehen wir von der falschen EG aus. Wir erhoffen uns eine Änderung in 2021. Andernfalls müssen wir andere Wege einschlagen.
Erfrage mal bei deinen Personaler nach welcher Teil der EGO sie Euch in die EG9a eingruppieren.
Wenn es 11.4 ist, dann seit ihr ab dem 1.1.2021 mindestens in der EG10 würde ich mal behaupten

Es ist 11.4 laut meinem Vorgesetzten... Aber er fragt noch mal beim Personaler nach!
Hast du einen Hochschulabschluss? Bachelor?
Oder bist du offiziell als sonstiger Beschäftigter anerkannt?

Nein! Nein!
Währe sonstiger... Aber offiziell? Oo
Dann glaubt dein AG nach derzeitiger EGO das du das hier als auszuübenden Tätigkeiten hast:
Entgeltgruppe 9a
1. Beschäftigte in der IT-Systemtechnik
mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulausbildung (Bachelor- bzw. entsprechender Hochschulabschluss) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
die Aufgaben mit wenig differenzierten Funktionen selbständig bearbeiten.
2. Beschäftigte in der IT-Systemtechnik
mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulausbildung (Bachelor- bzw. entsprechender Hochschulabschluss) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
soweit nicht anderweitig eingruppiert.

Und dieses findet sich in der neuen EGO  dort:
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der
Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.


Fazit:
Wenn der AG seine Rechtsmeinung zu den Tätigkeiten nicht ändert, wird er die Rechtsauffassung haben, dass du ab dem 1.1.2021 mindestens in der EG10 von ihm eingruppiert bist.

Das wäre ja mal was. Vielen Dank noch mal! Muss denn hier etwas von AN Seite unternommen werden? Muss ich irgendwo einen Antrag stellen etc.?

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #40 am: 23.10.2020 07:34 »
Das wäre ja mal was. Vielen Dank noch mal! Muss denn hier etwas von AN Seite unternommen werden? Muss ich irgendwo einen Antrag stellen etc.?
Darüber streiten sich die Geister.
Ich würde einen Stellen.

Spid

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #41 am: 23.10.2020 07:39 »
Ich würde auch einen stellen - und zwar beim zuständigen ArbG.

Isie

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #42 am: 23.10.2020 08:01 »
Das dürfte kaum zielführend sein.

Spid

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« Antwort #43 am: 23.10.2020 08:08 »
Oh doch!

Isie

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #44 am: 23.10.2020 08:30 »
In Anbetracht deiner ansonsten sehr exakten Formulierungen und deiner entsprechenden Erwartungshaltung gegenüber anderen Usern: auf keinen Fall!
Aber du darfst deine Aussage natürlich gerne präzisieren.