Da es ein solches Antragserfordernis nicht gibt, kann es das weder innerhalb noch außerhalb des Kontextes bedeuten. Innerhalb des Kontextes käme eine solche Verengung auch dann nicht infrage, wenn es ein solches gäbe, denn es war gefragt, ob man „irgendwo einen Antrag“ stellen müsse. Und das ist einer, der an die von mir bezeichnete Stelle zu richten ist, wenn man nicht über das Stöckchen springen möchte, das der AG einen hinhält, und dennoch zu seinem Recht kommen möchte.