Autor Thema: Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021  (Read 15341 times)

Spid

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #75 am: 23.10.2020 15:31 »
Doch, durchaus. Es gibt aber keinen Grund, mit dem Feststellungsantrag so lange zu warten, bis man das tun könnte.

TheHax0r

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #76 am: 30.10.2020 08:11 »
Hallo zusammen,

vielen Dank für eure ausführlichen Antworten. Da scheint es ja noch diskussionsbedarf zu geben. Wenn ich also alles korrekt verstanden hab, dann muss ich: am / zum 01.01.21 bei meinem AG einen Antrag auf Höhergrupperung stellen! Geht das formlos und muss ich auf einen Paragraphen im TVL verweisen? Wenn ja, welcher? Hinweis auf EGO IT?

Ich kann mir die Antwort dann schon ausmalen weil der AG der Meinung ist wir sind korrekt eingruppert. Dann muss ich eine Feststellungsklage erheben. Korrekt?

Grüße
 

Spid

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #77 am: 30.10.2020 08:27 »
Nein, ein Antragserfordernis gibt es nicht. Sähe man jedoch ein solches, wäre der Antrag formungebunden, aus Nachweisgründen böte sich aber eine textliche Form an. Es genügt „Ich beantrage meine Höhergruppierung“, zudem müssen Adressat (AG) und Absender erkennbar sein.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #78 am: 30.10.2020 10:06 »
Ich kann mir die Antwort dann schon ausmalen weil der AG der Meinung ist wir sind korrekt eingruppert. Dann muss ich eine Feststellungsklage erheben. Korrekt?
Ich würde deinem AG mitteilen, das du ja derzeit  in der 11.4  Eingruppiert bist, den Text zur EG  kannst du ja dem Deppen vom PA mitschicken und ihn mitteilen, dass der "wortgleiche" Text ja ab dem 1.1. bei EG10 zu finden ist.
Sollte am 29.1. nicht das Entgelt der EG10 auf dem Konto sein, würde ich die Klage einreichen.

TheHax0r

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #79 am: 24.11.2020 11:55 »
Ich würde deinem AG mitteilen, das du ja derzeit  in der 11.4  Eingruppiert bist, den Text zur EG  kannst du ja dem Deppen vom PA mitschicken und ihn mitteilen, dass der "wortgleiche" Text ja ab dem 1.1. bei EG10 zu finden ist.
Sollte am 29.1. nicht das Entgelt der EG10 auf dem Konto sein, würde ich die Klage einreichen.
[/quote]

Meine Personalabteilung teilte uns gerade mit das wir in TV-L Anlage A Teil II 12.1 eingruppiert sind... Also Beschäftigte in Serviceeinheiten. Also hier macht keiner diese Arbeit! Wir sind 100% mit der IT beschäftigt. Was sagt man dazu?  :-X

Spid

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #80 am: 24.11.2020 12:15 »
Sofern Du unter die Vorbemerkung zu Abschnitt 11 fällst, bist Du auch nach diesem eingruppiert.

TheHax0r

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Antw:Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
« Antwort #81 am: 24.11.2020 12:32 »
Sofern Du unter die Vorbemerkung zu Abschnitt 11 fällst, bist Du auch nach diesem eingruppiert.

Das trifft 100% zu... Der Personaler scheint das aber anders zu sehen!

Danke für die Information :)