Autor Thema: Beschäftigungszeit bei Wechsel von TVÖD-Bund zum TV-L  (Read 3439 times)

Michael900

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Hallo,

ich habe nach ~20 Jahren vom Bund zum Land gewechselt. Mein alter AG wollte einer Abordnung nicht zustimmen, so dass ich über einen Aufhebungsvertrag ausgeschieden bin und beim Land neu angefangen bin. Meine Eingruppierung (Gruppe als auch Stufe) habe ich beibehalten.

Allerdings ist meine Beschäftigungszeit wieder auf "0" gesetzt worden. Gibt es eine Möglichkeit, sich diese Zeit anerkennen zu lassen? Wenn ja, auf welcher Grundlage? (Wo her leitet es sich es ab? Ist es eine "Kann"-Regelung? ...)

Besten Dank allen kommentierenden
Michael

Spid

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Antw:Beschäftigungszeit bei Wechsel von TVÖD-Bund zum TV-L
« Antwort #1 am: 08.10.2020 13:54 »
Wo siehst Du den Zusammenhang zum TVÖD in der kommunalen Fassung?

Lars73

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Antw:Beschäftigungszeit bei Wechsel von TVÖD-Bund zum TV-L
« Antwort #2 am: 08.10.2020 14:24 »
Arbeitgeber war die Bundesrepublik und ist nun das Bundesland? (Also keine anderen Rechtspersönlichkeiten die nicht öffentlicher Dienst sind.)
Die Zeiten wären ggf. anzuerkennen. Zu beachten ist, dass für verschiedene Regelungen aber nur die Beschöftigungszeit beim aktuellen Arbeitgeber gilt.

PersonOfInterest

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Antw:Beschäftigungszeit bei Wechsel von TVÖD-Bund zum TV-L
« Antwort #3 am: 09.10.2020 20:00 »
Die Beschäftigungszeit ist zwingend anzuerkennen (§ 34 Absatz 3 Satz 4 TV-L). Ein Ermessen hat der Arbeitgeber dabei nicht.

McOldie

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Antw:Beschäftigungszeit bei Wechsel von TVÖD-Bund zum TV-L
« Antwort #4 am: 10.10.2020 17:45 »
Nur für die Berechnung der Dauer des Krankengeldzuschusses und für das Ju-biläumsgeld sind auch die Zeiten bei anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern als Beschäftigungszeit anzuerkennen, wenn die/der Beschäftigte von diesem Arbeitgeber zu dem jetzigen Arbeitgeber "wechselt", also in unmittelbarem Anschluss das neue Arbeitsverhältnis aufnimmt.

Spid

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Antw:Beschäftigungszeit bei Wechsel von TVÖD-Bund zum TV-L
« Antwort #5 am: 10.10.2020 18:13 »
Im Sachverhalt geht es explizit um einen Wechsel.

Michael900

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Antw:Beschäftigungszeit bei Wechsel von TVÖD-Bund zum TV-L
« Antwort #6 am: 25.11.2020 11:13 »
..."Nur für die Berechnung"...

Was meintest du mit "NUR"? Wo spielt die Beschäftigungszeit überall rein? Und wo ist die Anerkennung möglich/gegeben? Vielleicht könnt Ihr das noch etwas ausführen?

LG
Michael

Spid

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Antw:Beschäftigungszeit bei Wechsel von TVÖD-Bund zum TV-L
« Antwort #7 am: 25.11.2020 11:18 »
Eine Anerkennung ist unmöglich, Beschäftigungszeit ist.

Michael900

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Antw:Beschäftigungszeit bei Wechsel von TVÖD-Bund zum TV-L
« Antwort #8 am: 25.11.2020 11:40 »
Und wie ist der

§ 34 (3) [4]Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.

zu verstehen?

öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber sind doch sowohl Bund (TVÖD) als auch Land (TVL) - ODER?

Spid

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Antw:Beschäftigungszeit bei Wechsel von TVÖD-Bund zum TV-L
« Antwort #9 am: 25.11.2020 12:24 »
Da steht, was Beschäftigungszeit ist. Sie bedarf keiner Anerkennung noch gäbe es jemanden, der eine solche aussprechen könnte.