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Beschäftigungszeit bei Wechsel von TVÖD-Bund zum TV-L

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Spid:
Im Sachverhalt geht es explizit um einen Wechsel.

Michael900:
..."Nur für die Berechnung"...

Was meintest du mit "NUR"? Wo spielt die Beschäftigungszeit überall rein? Und wo ist die Anerkennung möglich/gegeben? Vielleicht könnt Ihr das noch etwas ausführen?

LG
Michael

Spid:
Eine Anerkennung ist unmöglich, Beschäftigungszeit ist.

Michael900:
Und wie ist der

§ 34 (3) [4]Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.

zu verstehen?

öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber sind doch sowohl Bund (TVÖD) als auch Land (TVL) - ODER?

Spid:
Da steht, was Beschäftigungszeit ist. Sie bedarf keiner Anerkennung noch gäbe es jemanden, der eine solche aussprechen könnte.

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