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Beschäftigungszeit bei Wechsel von TVÖD-Bund zum TV-L
Spid:
Im Sachverhalt geht es explizit um einen Wechsel.
Michael900:
..."Nur für die Berechnung"...
Was meintest du mit "NUR"? Wo spielt die Beschäftigungszeit überall rein? Und wo ist die Anerkennung möglich/gegeben? Vielleicht könnt Ihr das noch etwas ausführen?
LG
Michael
Spid:
Eine Anerkennung ist unmöglich, Beschäftigungszeit ist.
Michael900:
Und wie ist der
§ 34 (3) [4]Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.
zu verstehen?
öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber sind doch sowohl Bund (TVÖD) als auch Land (TVL) - ODER?
Spid:
Da steht, was Beschäftigungszeit ist. Sie bedarf keiner Anerkennung noch gäbe es jemanden, der eine solche aussprechen könnte.
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