Autor Thema: Höhergruppierung - Änderungsvertrag -  (Read 5031 times)

Novus

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Höhergruppierung - Änderungsvertrag -
« am: 08.10.2020 22:32 »
Hallo ich habe mal wieder eine Frage:

folgende Situation:

eine Kommune (sie verwendet standard VKA Verträge in denen steht: "der TVöD findet Anwendung") behauptet ihre Angestellten seien nur "angelehnt" an den TVöD. Insbesondere geht es hier um den Bereich KiTa - also die SuE Tabelle.

Die Kommune hat großmütig entschieden alle Erzieher und solche in dieser Tätigkeit von der S4 (bisher) in die S8a zu gruppieren. Dazu haben sie Änderungsverträge vorbereitet in denen nun steht:

"Änderungsvertrag für Beschäftigte auf die der TVÖD Anwendung findet"
"Der/die Beschäftigte wird in der Entgeltgruppe S 8a Stufe 2 eingruppiert."

Dabei ist es ohne Belang wie lange die Betriebszugehörigkeit war - es wird immer die Stufe 2 angeboten.
Zur Begründung: Sie sind ja nur angelehnt an den TVÖD, und es sei ein Geschenk der Kommune, dass sie in S8a kommen ...

Verwundert mich jetzt - ist das so rechtens?


EDIT: Achso, wer nicht binnen 2 Tagen unterschreibt bleibt halt in S4 :)

Grüße

Spid

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Antw:Höhergruppierung - Änderungsvertrag -
« Antwort #1 am: 08.10.2020 23:01 »
Wenn durch eine Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag die Anwendung des TVÖD auf das Arbeitsverhältnis vereinbart ist, gilt er auch ohne wenn und aber.

AndreasG

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Antw:Höhergruppierung - Änderungsvertrag -
« Antwort #2 am: 08.10.2020 23:17 »
Da ist wahrscheinlich jemandem aufgefallen dass man jahrelang die Beschäftigten in der Kita zu niedrig bezahlt hat und will das jetzt durch das Geschenk heilen.

Wäre die Frage ob ihr gemäß euren Tätigkeiten nicht eh nach S8a die ganzen Jahre hättet bezahlt werden müssen.

Denn wenn sich die Angestellten durch das "Geschenk" zufrieden geben spart sich der Arbeitgeber dann die Nachzahlung ;-)

Novus

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Antw:Höhergruppierung - Änderungsvertrag -
« Antwort #3 am: 08.10.2020 23:44 »
Es betrifft mich nicht persönlich, ich bin heute auf einer Fortbildung auf diesen Fall gestoßen.

Was wäre eine angebrachte Reaktion: Den Änderungsvertrag unterschreiben und dann darauf hinweisen, dass die Klausel mit der Stufe 2 rechtswiedrig ist und die Höhergruppierung Stufengleich zu erfolgen hat?
Oder gar nicht unterschreiben und dann auf S8a bestehen bzw. klagen?

Grüße

Spid

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Antw:Höhergruppierung - Änderungsvertrag -
« Antwort #4 am: 09.10.2020 00:00 »
Wenn man in S8a eingruppiert ist, einfach sofort die Eingruppierungsfeststellungsklage und Lohnklage beim ArbG einreichen. Wenn man nicht in S8a eingruppiert ist, den Änderungstarifvertrag so ausgestalten, daß er zur Eingruppierung in S8a führt, dann die richtige Stufe einklagen. Zudem Strafanzeige wegen Betrugs stellen.

Kat

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Antw:Höhergruppierung - Änderungsvertrag -
« Antwort #5 am: 09.10.2020 06:22 »
Wieso steht die Stufe im Änderungsvertrag? Kriegt Ihr dann jedes Mal, wenn Ihr eine Stufe weiterkommt erneut einen Änderungsvertrag?

Novus

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Antw:Höhergruppierung - Änderungsvertrag -
« Antwort #6 am: 09.10.2020 10:38 »
Wie gesagt: ist nicht mein eigenes Problem, ich versuche nur zu verstehen was da läuft, und nein bisher waren diese Angestellten alle in S4 eingruppiert.

Spid

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Antw:Höhergruppierung - Änderungsvertrag -
« Antwort #7 am: 09.10.2020 10:41 »
Woher weißt Du, wie sie eingruppiert sind?

Novus

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Antw:Höhergruppierung - Änderungsvertrag -
« Antwort #8 am: 09.10.2020 11:08 »
Sie hatten ihre Arbeitsverträge dabei und haben darüber gesprochen :D

AndreasG

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Antw:Höhergruppierung - Änderungsvertrag -
« Antwort #9 am: 09.10.2020 11:15 »
S4 ist typisch für Kinderpfleger

Wenn das wirklich Erzieher sind die auch die typischen Aufgaben von Erziehern machen dann stimmt da irgendwas nicht denn die finden sich normalerweise auf einer S8a Stelle.

Und wenn die bisherige Tätigkeit mit S8a zu bewerten wäre dann würde ich definitiv dazu raten die korrekte Eingruppierung zu verlangen + Nachzahlung des bisher nicht gezahlten Entgeldes.

Vor allem wenn die Alternative lautet von S4 Stufe 5 auf S8a Stufe 2 zu gehen. Das ist dann nämlich ein vergiftetes Geschenk des Arbeitgebers.


Spid

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Antw:Höhergruppierung - Änderungsvertrag -
« Antwort #10 am: 09.10.2020 11:18 »
Sie hatten ihre Arbeitsverträge dabei und haben darüber gesprochen :D

Und was davon ließe Rückschlüsse auf die Eingruppierung zu?

Novus

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Antw:Höhergruppierung - Änderungsvertrag -
« Antwort #11 am: 09.10.2020 11:23 »
Sie hatten ihre Arbeitsverträge dabei und haben darüber gesprochen :D

Und was davon ließe Rückschlüsse auf die Eingruppierung zu?

Sie sprachen darüber, dass die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung und daher die Bezahlung sich nach S4 richtete (bisher). Ich treffe sowas relativ häufig wenn ich in Kleinstädten und Kreisen unterwegs bin. Ich hatte in der Vergangenheit auch hier schon nach solchen Fällen gefragt - aber jede Kleinstadt scheint da ein Einzefall zu sein...

Diese S4 Einstufung ist in manchen Gemeinden immer noch gängige Praxis, obwohl standard VKA Verträge genutzt werden und keine "Anlehnung" in irgendeiner Form vertraglich vereinbart wird. Oft sind hier aber weder Personalräte oder Gewerkschaften vertreten und die Betroffenen würden es niemals wagen gegen einen Bürgermeister, den Kämmerer oder einen HVB aufzubegehren. Ich versuche mich lediglich darin diese Frauen (und es sind bisher nur Frauen welche mir begegnet sind) zu stärken.
Direkten Einfluss habe ich nicht, also versuche ich mich zu informieren, zu verstehen und dann Ratschläge zu geben - im schlimmsten Fall eben dahin sie zu bestärken sich einen Anwalt zu nehmen.

MrRossi

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Antw:Höhergruppierung - Änderungsvertrag -
« Antwort #12 am: 09.10.2020 11:25 »
vermutlich das:

Die Kommune hat großmütig entschieden alle Erzieher und solche in dieser Tätigkeit von der S4 (bisher) in die S8a zu gruppieren. Dazu haben sie Änderungsverträge vorbereitet in denen nun steht:

"Änderungsvertrag für Beschäftigte auf die der TVÖD Anwendung findet"
"Der/die Beschäftigte wird in der Entgeltgruppe S 8a Stufe 2 eingruppiert."


Novus

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Antw:Höhergruppierung - Änderungsvertrag -
« Antwort #13 am: 09.10.2020 11:28 »
Ähnlicher Fall von vor einigen Monaten:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114130.0.html

hatte ich auch hier nachgefragt. Ich selbst bin im Landesdienst verbeamtet, also nicht selbst betroffen und die Rechtsabteilung in meinem Ministerium ist ebenfalls für den TV-L Bereich zuständig, wenn ich da nach Kommunalen Problemen frage schüttelt man nur genervt den Kopf und murmelt was von Inkompetenz...

Spid

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Antw:Höhergruppierung - Änderungsvertrag -
« Antwort #14 am: 09.10.2020 11:35 »
Sie hatten ihre Arbeitsverträge dabei und haben darüber gesprochen :D

Und was davon ließe Rückschlüsse auf die Eingruppierung zu?

Sie sprachen darüber, dass die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung und daher die Bezahlung sich nach S4 richtete (bisher). Ich treffe sowas relativ häufig wenn ich in Kleinstädten und Kreisen unterwegs bin. Ich hatte in der Vergangenheit auch hier schon nach solchen Fällen gefragt - aber jede Kleinstadt scheint da ein Einzefall zu sein...

Diese S4 Einstufung ist in manchen Gemeinden immer noch gängige Praxis, obwohl standard VKA Verträge genutzt werden und keine "Anlehnung" in irgendeiner Form vertraglich vereinbart wird. Oft sind hier aber weder Personalräte oder Gewerkschaften vertreten und die Betroffenen würden es niemals wagen gegen einen Bürgermeister, den Kämmerer oder einen HVB aufzubegehren. Ich versuche mich lediglich darin diese Frauen (und es sind bisher nur Frauen welche mir begegnet sind) zu stärken.
Direkten Einfluss habe ich nicht, also versuche ich mich zu informieren, zu verstehen und dann Ratschläge zu geben - im schlimmsten Fall eben dahin sie zu bestärken sich einen Anwalt zu nehmen.

Also nicht Eingruppierung...

Wenn es Erzieher mit entsprechender Tätigkeit sind, Eingruppierungsfeststellungsklage und Lohnklage erheben sowie Strafanzeige stellen; wenn ein oder mehrere Täter ermittelt werden und bspw. einen Strafbefehl akzeptieren, kann man von diesen Schadensersatz erstreiten für den Schaden aus der tariflichen Ausschlußfrist.