Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung - Änderungsvertrag -
Novus:
Hallo ich habe mal wieder eine Frage:
folgende Situation:
eine Kommune (sie verwendet standard VKA Verträge in denen steht: "der TVöD findet Anwendung") behauptet ihre Angestellten seien nur "angelehnt" an den TVöD. Insbesondere geht es hier um den Bereich KiTa - also die SuE Tabelle.
Die Kommune hat großmütig entschieden alle Erzieher und solche in dieser Tätigkeit von der S4 (bisher) in die S8a zu gruppieren. Dazu haben sie Änderungsverträge vorbereitet in denen nun steht:
"Änderungsvertrag für Beschäftigte auf die der TVÖD Anwendung findet"
"Der/die Beschäftigte wird in der Entgeltgruppe S 8a Stufe 2 eingruppiert."
Dabei ist es ohne Belang wie lange die Betriebszugehörigkeit war - es wird immer die Stufe 2 angeboten.
Zur Begründung: Sie sind ja nur angelehnt an den TVÖD, und es sei ein Geschenk der Kommune, dass sie in S8a kommen ...
Verwundert mich jetzt - ist das so rechtens?
EDIT: Achso, wer nicht binnen 2 Tagen unterschreibt bleibt halt in S4 :)
Grüße
Spid:
Wenn durch eine Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag die Anwendung des TVÖD auf das Arbeitsverhältnis vereinbart ist, gilt er auch ohne wenn und aber.
AndreasG:
Da ist wahrscheinlich jemandem aufgefallen dass man jahrelang die Beschäftigten in der Kita zu niedrig bezahlt hat und will das jetzt durch das Geschenk heilen.
Wäre die Frage ob ihr gemäß euren Tätigkeiten nicht eh nach S8a die ganzen Jahre hättet bezahlt werden müssen.
Denn wenn sich die Angestellten durch das "Geschenk" zufrieden geben spart sich der Arbeitgeber dann die Nachzahlung ;-)
Novus:
Es betrifft mich nicht persönlich, ich bin heute auf einer Fortbildung auf diesen Fall gestoßen.
Was wäre eine angebrachte Reaktion: Den Änderungsvertrag unterschreiben und dann darauf hinweisen, dass die Klausel mit der Stufe 2 rechtswiedrig ist und die Höhergruppierung Stufengleich zu erfolgen hat?
Oder gar nicht unterschreiben und dann auf S8a bestehen bzw. klagen?
Grüße
Spid:
Wenn man in S8a eingruppiert ist, einfach sofort die Eingruppierungsfeststellungsklage und Lohnklage beim ArbG einreichen. Wenn man nicht in S8a eingruppiert ist, den Änderungstarifvertrag so ausgestalten, daß er zur Eingruppierung in S8a führt, dann die richtige Stufe einklagen. Zudem Strafanzeige wegen Betrugs stellen.
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