Hallo zusammen,
in der Anlage A zum TV-L unter 10.10 Medizinisch-technische Assistentinnen, medizinisch-technische Gehilfinnen wir die Entgeltgruppe 10 folgend definiert –
„Leitende medizinisch-technische Assistentinnen, denen mindestens 16 medizinisch-technische Assistentinnen, medizinisch-technische Gehilfinnen oder sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.“
Wie werden Teilzeitbeschäftigte (halbe Stelle) in diesem Zusammenhang gewertet? Es hat den Anschein, dass bei verschiedenen Personalabteilungen diese Stellen nur als eine halbe Stelle gewertet werden und somit – bei nur Teilzeitbeschäftigeten (halbe Stelle) – mindestens 32 Stellen zur Gruppierung in die Entgeltgruppe 10 nötig wären
Ist das rechtens?