Guten Morgen zusammen,
ich würde gerne wissen, ob auch die Arbeitgeber, die dem TVöD-V unterliegen, die Möglichkeit haben den Zuschuss in Höhe von 1500,00€ laut BMF-Schreiben vom 09.04.2020 unter § 3 Nr. 11 EstG / LStR R 3.11 zu zahlen?
Eine tarifliche Regelung gibt es hierzu nicht, oder?