Autor Thema: Eingruppierung bei folgenden Tätigkeiten  (Read 4352 times)

pratt

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Eingruppierung bei folgenden Tätigkeiten
« am: 09.10.2020 12:00 »
Hallo ich werde ab dem 1.4 eine neue Stelle besetzen, meine Aufgabe wird es sein Kanalsanierungsmaßnahmen zu beauftragen hierzu zählen dann unter anderem folgende Aufgaben

-Auschreibung für eine Kamerabefahrung des zu prüfenden Kanals
-Kameramaterial sichten und mich für die jeweils passende Sanierungsmaßnahme entscheiden
-Sanierungsmaßnahme ausschreiben
-Kontrolle der Baustelle sowie abschließende Abnahme incl Rechnungsprüfung und zur Begleichung freigeben

Das werden meine Aufgaben sein allerdings wurde noch überhaupt nicht über das Geld gesprochen.

Habt ihr einen Tipp mit was für Erwartungen ich da ran gehen sollte ?


Spid

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Antw:Eingruppierung bei folgenden Tätigkeiten
« Antwort #1 am: 09.10.2020 12:06 »
Und die Ausschreibung einer Kamerafahrt usw. soll eine nicht nur vorübergehende auszuübende Tätigkeit sein?

pratt

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Antw:Eingruppierung bei folgenden Tätigkeiten
« Antwort #2 am: 09.10.2020 12:07 »
Nein das wird mein dauerhafter neuer Arbeitsplatz.

Spid

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Antw:Eingruppierung bei folgenden Tätigkeiten
« Antwort #3 am: 09.10.2020 12:09 »
Diese Antwort ist inkonsistent.

pratt

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Antw:Eingruppierung bei folgenden Tätigkeiten
« Antwort #4 am: 09.10.2020 12:13 »
Also ich übernehme die Stelle weil der Kollege in Rente geht der Kollege hat das bis zu seiner Rente gemacht und ab dem Tag wo er in Rente geht, soll ich diese Aufgaben dauerhaft übertragen bekommen.

ABCKE

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Antw:Eingruppierung bei folgenden Tätigkeiten
« Antwort #5 am: 09.10.2020 12:17 »
Für konkrete Aussagen müssen diverse Fragen klar sein:

- Bildung der AV
- Zeitanteil je AV
- Welche Vor- und Ausbildung ist erforderlich
- Bundesland (z.B. NRW = handwerkliche Aufgaben -> TVöD NRW)
- Innerbehördliche Befugnisse / Kompetenzen (z.B. Aufgaben nach Einzelanweisung oder eigenständig)
...

Wird tatsächlich jede Kamerabefahrung einzeln ausgeschrieben? Im Regelfall läuft sowas doch über Rahmenverträge, sodass lediglich daraus abgerufen wird. Derartige Themen spielen für die Bildung der AV eine maßgebliche Rolle.

Lars73

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Antw:Eingruppierung bei folgenden Tätigkeiten
« Antwort #6 am: 09.10.2020 12:18 »
Spid geht es vermutlich darum, dass der erste Anstrich der Aufgaben dann "Ausschreibungen von Kamerabefahrungen der zu prüfenden Kanäle" sein muss

pratt

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Antw:Eingruppierung bei folgenden Tätigkeiten
« Antwort #7 am: 09.10.2020 12:23 »
Die Aufgaben sind eigenständig, mir wird von niemandem zugearbeitet geschweige denn bekomme ich Arbeitsaufträge, die Stelle ist momentan mit einem Techniker besetzt ich bringe allerdings nur die Meisterausbildung mit.

Bundesland-SH

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung bei folgenden Tätigkeiten
« Antwort #8 am: 09.10.2020 12:28 »
Für konkrete Aussagen müssen diverse Fragen klar sein:
...
Und der anzuwendende tarifvertrag... TV-V oder TVöD??

pratt

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Antw:Eingruppierung bei folgenden Tätigkeiten
« Antwort #9 am: 09.10.2020 12:32 »
Tvöd

nichts_tun

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Antw:Eingruppierung bei folgenden Tätigkeiten
« Antwort #10 am: 09.10.2020 15:52 »
Von den etwas dürftigen Tätigkeitsbeschreibungen neige ich entweder zum Abschnitt Teil A II / 5 - Techniker - oder, je nachdem, was überwiegt, zum allgemeinen Tarif (A I / 3).

Spid

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Antw:Eingruppierung bei folgenden Tätigkeiten
« Antwort #11 am: 09.10.2020 16:16 »
Ich denke, daß hier zwei Arbeitsvorgänge vorliegen: "Ausschreibung Kamerafahrt" und "Kanalsanierung"; ersteres dürfte E5 (Allg. Teil), letzteres E8 (Techniker) sein. Unter der Prämisse, daß letzteres mindestens die Hälfte ausmacht, ergibt sich dann auch E8, was zur Eingruppierung in E7 führt wg. fehlender Voraussetzung in der Person.

MrRossi

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Antw:Eingruppierung bei folgenden Tätigkeiten
« Antwort #12 am: 12.10.2020 07:56 »
Wo unterscheiden sich denn die Technikertätigkeiten zu denen eines Meisters (E8)?

Spid

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Antw:Eingruppierung bei folgenden Tätigkeiten
« Antwort #13 am: 12.10.2020 07:58 »
Techniker -> höhere technische Anforderungen
Meister -> zusätzliche Aufgaben in Zusammenhang mit Betriebsführung, Ausbildung