Autor Thema: Steuerabzüge nach Gehaltsnachzahlung  (Read 3463 times)

edewolf

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Steuerabzüge nach Gehaltsnachzahlung
« am: 10.12.2020 09:43 »
Hallo und guten Morgen.
Ich bin neu hier und hoffe auf evtl. Hilfe, vielleicht ist alles ja auch ganz einfach zu erklären..
Kurzsachverhalt:

Eine Gehaltsnachzahlung vom 01.01.2020 bis 01.12.2020 wurde gestern als einmaligen Nachzahlung auf mein Konto gutgeschrieben. Der von mir berechnete Steuersatz ist unglaublich, evtl liege ich aber auch falsch.

Gehaltsunterschied sind 367,55€ pro Monat (EG 9a/4 auf EG 11/2). das ganze x11 Monate sind  4043,05€.
Überwiesen wurden mir satte 1390,96€, was nach meinen bescheidenen Mathe-Restkenntnissen um die 65,52% sein müssten, die mir abgezogen worden sind.
Wäre nett, wenn mir wer dazu kurz (irgend)etwas sagen könnte.

Danke und Gruß

Ede
 
 

Spid

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Antw:Steuerabzüge nach Gehaltsnachzahlung
« Antwort #1 am: 10.12.2020 09:58 »
Steuerliche Abzüge sind kein tariflicher Regelungsgegenstand.

edewolf

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Antw:Steuerabzüge nach Gehaltsnachzahlung
« Antwort #2 am: 10.12.2020 10:00 »
Hallo.

Das besdeutet jetzt was ?
Das ich hier mit der Frage im falschen Forum bin?

Danke und Gruß

fps

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Antw:Steuerabzüge nach Gehaltsnachzahlung
« Antwort #3 am: 10.12.2020 10:10 »
Hallo,

ich würde empfehlen auf die Gehaltsabrechnung zu warten. Vielleicht klärt die ja offene Fragen. Wenn ich mir erlauben darf zu raten, würde ich darauf tippen, dass nur für sechs Monate rückwirkend bezahlt wurde. Das wären dann 2205,30 Euro und damit ergeben sich Abzüge von insgesamt von ca. 36%, was relativ realistisch klingt..

edewolf

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Antw:Steuerabzüge nach Gehaltsnachzahlung
« Antwort #4 am: 10.12.2020 10:27 »
Danke für die Antwort.

Ein Gespräch mit der Dame von der NLBV ergab, dass das der Gesamtbetrag ist. Leider.
« Last Edit: 10.12.2020 10:39 von edewolf »

Pukki

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Antw:Steuerabzüge nach Gehaltsnachzahlung
« Antwort #5 am: 10.12.2020 11:15 »
Ich glaube, ich kann dir das ein wenig aufdröseln:
Deine monatlichen Gehälter sind als Jahreseinkünfte insgesamt zu verstuern. Das passiert im Rahmen der Bezügeabrechnung mit realistisch geschätzten Abschlägen, wenn man so will. Kommt nun während des Jahres eine Nachzahlung/Anpassung/was auch immer, ist die gesamte vorherige Rechnung hinfällig und die Berechnung muss neu erfolgen. Für den Zeitpunkt der Auszahlung wird dann eine Neuberechnung der gesamten zu erwartenden Einkünfte des Jahres des jeweiligen Arbeitgebers durchgeführt, und die führt bei einer Einkommenssteigerung nun dazu, dass auch die bisher gezahlten Abschläge regelmäßig zu niedrig gezahlt wurden.
Die neuen, erhöhten Sätze werden im Rahmen der Neuberechnung dann von dem auszuzahlenden Betrag abgezogen und reduzieren ihn entsprechend. Ich habe das für den von dir genannten Sprung mal durchgeführt, allerdings auf das komplette Jahr gerechnet (passt ja am Ende auch, weil für den letzten Monat regulär die Bezahlung nach EG11 erfolgt).
Die Jahreswerte sollten dann am Ende insgesamt etwa (!) folgendermaßen aussehen:

EG 9a        EG 11              Differenz
43037,25     47724,65          +4687,40 =100%
----------------------------------------
Abzüge:
 6711,00      8015,00           +1300,00
  369,10       440,82           +  71,72
  603,99       721,35           + 117,36
 3481,20      3867,90           + 386,70
  797,31       885,87           +  88,56
 4177,44      4641,48           + 464,04
  539,02       598,90           +  59,88           
  778,97       863,82           +  87,85
----------------------------------------
17458,03     20035,14           +2577,11 = 54,98%
----------------------------------------
25579,22     27689,51           +2110,29 = 45,02%


Das heißt also, von dem "Mehr", dass du brutto insgesamt im Jahr erhalten haben wirst, werden am Ende zunächst mal 45,02% oder 2110,29 € netto in deiner Tasche landen.
Vielleicht wird es ja so etwas verständlicher.

Ansonsten ist das Ganze aber tatsächlich kein tarifliches Thema, wie Spid schon anmerkte, sondern eher eine Frage für ein Forum zum Steuerrecht.

edewolf

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Antw:Steuerabzüge nach Gehaltsnachzahlung
« Antwort #6 am: 10.12.2020 11:33 »
Hallo Pukki,

besten dank für die ausführliche Antwort!
ich glaube ich kann dir folgen und über den Daumen gepeilt hattte ich auch mit "um die" 2000€ gerechnet.
Deswegen bin ich ja auch überrascht, das nur 1390€ überwiesen wurden.

newT

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Antw:Steuerabzüge nach Gehaltsnachzahlung
« Antwort #7 am: 10.12.2020 13:09 »
Wenn du deine Steuerklärung machst, bekommst du ja sowieso eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer wieder zurück. Mit EG11/2 bist du ja auch unterhalb der BBG, somit sollte die Nachzahlung auch zu keinem Unterschied hinsichtlich der Sozialabgaben geführt haben.
Sprich nach dem Einkommenssteuerbescheid bist du nicht schlechter gestellt, als wie wenn du eine monatliche Bezahlung nach 11/2 erhalten hättest.

Pukki

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Antw:Steuerabzüge nach Gehaltsnachzahlung
« Antwort #8 am: 10.12.2020 13:24 »
Hallo Pukki,

besten dank für die ausführliche Antwort!
ich glaube ich kann dir folgen und über den Daumen gepeilt hattte ich auch mit "um die" 2000€ gerechnet.
Deswegen bin ich ja auch überrascht, das nur 1390€ überwiesen wurden.
Relevant ist, wie es am Ende des Jahres insgesamt aussieht. Wenn du deine Jahresabrechnung vom NLBV bekommst, dann dürften dort am Ende ziemlich genau die 2110 € mehr an Netto drunter stehen, die der Gehaltsrechner ausgeworfen hat.

edewolf

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Antw:Steuerabzüge nach Gehaltsnachzahlung
« Antwort #9 am: 11.12.2020 08:22 »
Hallo an Alle und ein dickes Dankeschön.

Ich denke, das kommt hin....
Mit Bezügen aus der 9a bekam ich zusätzlich eineEntgeltgruppenzulage in Höhe von 101,57€.
Mit Erhalt der EG 11 fällt diese wohl weg, sprich die holt sich Vater Staat wieder zurück. Denke mal damit kommt man dem ganzen dann schon ziemlich nahe.