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Höhergruppierung Techniker 9a/9b ab 2021

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Zimmer:
Hallo zusammen,

ich habe ein Antrag auf Höhergruppierung von 9a auf 9b im Jan. 2020 gestellt. Bis Fr. den 09.10.2020 bekam ich keine Antwort. Nach TV-L 2019 habe ich ein Anspruch darauf. Hat jemand in Niedersachsen schon so ein Antrag genehmigt bekommen?

Spid:
Ein Antrag nach §29d Abs. 2 TVÜ-L bedarf keiner Genehmigung. Dem AG kommt keine Entscheidung darüber zu. Es handelt sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die ihre (rückwirkende) Wirkung im Augenblick des Empfangs entfaltet.

Zimmer:
Danke für die schnelle Erklärung.

Korrektur ab 2020 nicht ab 2021

Angeschriebener:
Darf ich mich gleich hier mit meiner Frage anhängen? Habe gleiches Schreiben erhalten, kann Änderung von 9a auf 9b TV-L beantragen ab 1.1.2020.
So weit ich das sehe, bin ich in ab 1.1.2019 Stufe SNO6. Eintritt erfolgte 1991 und Beschäftigungs/Dienstzeit 1987. Lt. Personalabteilung erfolgt anfangs wohl eine Rückstufung auf Stufe 5 in der 9b, was einen Teil der Gehaltserhöhung kostet. Es sind aber immer noch rund 80-90€ mehr als vorher.  Später würde ich dann wieder in Stufe 6 hochgruppiert.

Also ergäbe sich (auf den ersten Blick) ein Vorteil. Da ich ein vorsichtiger Mensch bin, ergibt sich noch folgende Frage:
Könnten sich durch den Antrag irgendwelche nachteiligen Auswirkungen auf Weihnachtsgeld (jetzt Jahressonderzahlung 77,66% die dann vermutlich vom erhöhten Brutto berechnet werden müssten?), Dienstalter, Beschäftigungszeit oder Kündigungsschutz ergeben? Der Staat wird ja in den nächsten Jahren vermutlich stark sparen müssen, u.U. auch an den Stellen/ Gehältern im Öffentlichen Dienst.

Spid:
Nein.

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