Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung Techniker 9a/9b ab 2021

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Bastel:

--- Zitat von: Angeschriebener am 12.10.2020 07:50 --- Der Staat wird ja in den nächsten Jahren vermutlich stark sparen müssen,
--- End quote ---

Nein.

Angeschriebener:
Vielen Dank. Dann kann man das also ruhigen Gewissens beantragen.
Wenn der Staat nicht sparen muß, folgt bei wegbrechenden Steuereinnahmen und explodierenden Staatsausgaben also Inflation?

Sozialarbeiter:
Deutschland kann sich Geld zum Minuszins leihen. Es gibt etliche Töpfe für Investitionen, vollgestopft mit Geld, die nicht abgerufen werden (können), aufgrund mangelnden Personals. Die letzten 10 Jahre sind die Steuereinnahmen Jahr für Jahr gestiegen und es gab jedes Jahr die Meldung neuer Haushaltsüberschüsse.
Genügend Geld ist vorhanden. Es muss nicht gespart werden, das Geld muss nur sinnvoller gelenkt/investiert werden..

Angeschriebener:
Vielen Dank. Dann bleiben wir mal optimistisch. Beim Bund gibts zwar dieses und nächstes Jahr keine Überschüsse, aber wir werden ja vom Land bezahlt  :)

Kurze Frage zum Änderungsvertrag, den ich erhalten habe, da steht ein Zusatz: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Beschäftigten aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzweisen."

Ist das nicht generell der Fall oder hat der Zusatz etwas anderes zu bedeuten?

Kurios auch der Satz, dass man bis zur Unterschrift die Tätigkeit nicht aufnehmen darf. Der Änderungsvertrag gilt ja fast ein Jahr rückwirkend...aber ich vermute, dieser steht auch immer mit dabei und trifft hier nicht zu.



Angeschriebener:
Kurze Frage noch: im ursprünglichen Vertrag steht noch, dass BAT-O gilt, trotzdem wurde das Gehalt automatisch in den neuen TV-L überführt.
Auf dem Änderungsvertrag ist z.B. vermerkt, dass TV-L nur so lange angewendet wird, wie das Bundesland Mitglied in der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder ist, sonst findet die jeweilige neue Regelung Anwendung, die TV-L ersetzt.

Würde es für den Beschäftigten im Falle eines Austrittes des Bundeslandes aus TdL einen Unterschied machen, ob er noch den alten Vertrag hat, wo nur steht, das BAT-O gilt oder den neuen, wo steht dass die Nachfolgeregelung gilt? Oder würden dann beide Beschäftigte trotzdem gleich behandelt?

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