Kurze Frage noch: im ursprünglichen Vertrag steht noch, dass BAT-O gilt, trotzdem wurde das Gehalt automatisch in den neuen TV-L überführt.
Auf dem Änderungsvertrag ist z.B. vermerkt, dass TV-L nur so lange angewendet wird, wie das Bundesland Mitglied in der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder ist, sonst findet die jeweilige neue Regelung Anwendung, die TV-L ersetzt.
Würde es für den Beschäftigten im Falle eines Austrittes des Bundeslandes aus TdL einen Unterschied machen, ob er noch den alten Vertrag hat, wo nur steht, das BAT-O gilt oder den neuen, wo steht dass die Nachfolgeregelung gilt? Oder würden dann beide Beschäftigte trotzdem gleich behandelt?