Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Wie erfolgt eine Aufgabenübertragung?
Tinim:
Hallo Zusammen,
ich habe vor einiger Zeit (> 1 Jahr) als Sachbearbeiter eine Tätigkeit als Teilprojektleitung in einem bedeutenden Projekt unseres Hauses zugeteilt bekommen. Alle übrigen Teilprojektleiter sind ca. 3 - 4 Entgeltgruppen über mir angesiedelt (Sachgebietsleitungen od. Teamleitungen).
Meine Tätigkeitsbeschreibung sieht zwar auch Teilprojektleitungen vor, jedoch in einem sehr viel geringerem Umfang und Ausmaß.
Ausserdem muss ich ca 60 % meiner Zeit für dieses Projekt einsetzen. Auf eine Nachfrage zu dieser Konstellation meiner Eingruppierung habe ich gehört, dass mir diese Aufgaben ja noch gar nicht übertragen worden wären.
Tatsächlich ist mein Name als TPL seit Beginn überall so vermerkt und ich soll sehr wohl die Aufgaben wahrnehmen - nur in der Personalabteilung ist das wohl noch nicht offiziell, da meine Tätigkeitsbeschreibung sich nicht geändert hat.
Wie werden denn an TB "Aufgaben wirklich übertragen"?
Wenn das eine Art formaler Vorgang ist, der mehr braucht als eine Zuweisung durch Vorgesetzte, dann muss ich das doch auch wissen, oder?
Ich habe gelesen, dass man nur Aufgaben machen darf und soll, die auch von der Personalabteilung für die Stelle anerkannt sind und der Eingruppierung entsprechen.
Welche Differenzen bestehen hier zwischen einer faktischen Aufgabenübertragung durch den Arbeitsbereich, den Regelungen bezüglich der Personalabteilung und meiner Eingruppierung?
Was sind die Schritte, die zu prüfen bzw. zu gehen sind, um hier Klarheit zu erhalten?
Für Eure Einschätzung danke ich Euch.
VG, Tinim
Spid:
Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit, die vom AG - das ist nicht subalternes Führungspersonal, sondern jemand, der namens des AG Arbeitsverträge schließen darf - übertragen worden ist. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf mithin der Zustimmung beider Arbeitsvertragsparteien. Subalternes Führungspersonal kann lediglich die übertragene Tätigkeit konkretisieren. Wie der AG die auszuübende Tätigkeit überträgt, ist ihm überlassen. Schriftliche Form ist nicht unüblich, denkbar sind aber auch ein gesungenes Telegramm oder die konspirative Übergabe eines Kassibers in einem belebten Kaufhaus. Ggfs. muß der AG jedoch binnen eines Monats seiner Nachweispflicht nach §2 Bzw. §3 NachwG nachkommen.
Tinim:
Hallo Spid,
vielen Dank für Deine Antwort.
Wenn mir die neue Aufgabe nun von den Vorgesetzten rein faktisch zugewiesen wurde, ohne weitere Maßnahmen, wurde mir diese Aufgabe und die Zuständigkeit dafür doch übertragen.
Wie ist denn jetzt der Weg für eine Änderungs- bzw. Ergänzungsmitteilung zu meinen ursprünglichen Tätigkeiten?
Es gab ansonsten nämlich keine weiteren Aktionen.
Ich sehe hier durchaus auch eine Lücke zw. dem was ich tun sollte und dem, was ich tue (Tätigkeit nicht höherwertigem Charakter) als eigentlich vorgesehen.
Ich danke für eine nähere Erläuterung, falls möglich.
VG, Tinim
Organisator:
--- Zitat von: Tinim am 12.10.2020 12:57 ---Wenn mir die neue Aufgabe nun von den Vorgesetzten rein faktisch zugewiesen wurde, ohne weitere Maßnahmen, wurde mir diese Aufgabe und die Zuständigkeit dafür doch übertragen.
--- End quote ---
Da irrst du. Wie Spid schon schrieb, erfolgt die Aufgabenübertragung nur durch Personal, welches auch Arbeitsverträge schließen darf. Das ist in der Regel die Personalstelle.
Eine wirksame Aufgabenübertragung über die direkte Führungskraft hat in der Regel nicht diese Qualität.
Spid:
Eben. Subalternes Führungspersonal ist in der Regel nicht dazu befugt, Arbeitsverträge namens des AG zu schließen.
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