Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Wie erfolgt eine Aufgabenübertragung?
Tinim:
Vielen Dank für die Antworten.
Das ist ja interessant.
Als ich eingetreten bin (von ausserhalb des ÖD), erhielt ich einen Arbeitsvertrag, in dem zu meinen Aufgaben nichts steht.
Ich habe mich auf eine Stellenanzeige beworben und über deren Inhalt wurde bei dem Einstellunsggespräch gesprochen. In einer Stellenanzeige sind jedoch Aufgaben eher knapp beschrieben und kann sicher nicht alleine Maßgeblich sein.
Mein Vorgesetzter hat eine Tätigkeitsbeschreibung zu meinem Eintritt angefertigt, die in der Bewertungsstelle geprüft wurde.
Mir wurde diese TD vom Vorgesetzten jedoch nicht ausgehändigt.
Tatsächlich werden Aufgaben auch im Tagesgeschäft von den Vorgesetzten geändert bzw. nach Erfordernis neu verteilt.
Allgemein zugängliche Tätigkeitsbeschreibung ist im Ergebnisbogen eines Bewertungssystems und im Geschäftsverteilungsplan (allgemein gehalten, nicht einheitlich und die TPL steht nicht darin).
Aber was bedeutet dies nun wirklich für mich?
Ich danke Euch für eine "Übersetzung" und geeignete Hinweise zur besseren Einordnung.
VG, Tinim
Spid:
Der öffentliche AG kann die Tätigkeitsinhalte auch mittels der Stellenausschreibung nachweisen. Es handelt sich dabei um die auszuübende Tätigkeit. Ein Abweichen von den dortigen Inhalten ist grundsätzlich ein abmahnwürdiger Tatbestand - auch dann, wenn man sich mit einem Dritten, wie bspw. subalternem Führungspersonal, zu dieser Unbotmäßigkeit verabredet hat. Hier würden gleich zwei Abmahnungen geschrieben werden: eine für Dich und eine gegen Deinen übergriffigen Vorgesetzten.
Organisator:
Ganz so hart wie von Spid geschrieben erfolgt dies jedoch nicht in allen Behörden.
Üblicherweise wird die von dir angesprochene Tätigkeitsbeschreibung den Beschäftigten ausgehändigt und dient als Grundlage für die übertragenen Tätigkeiten. Die Führungskraft legt dabei bei Bedarf lediglich fest, wie die übertragenen Tätigkeiten ausgeführt werden.
Mein Vorschlag wäre, zunächt mal mit der Personalabteilung zu sprechen und um Aushändigung der Tätigkeitsbeschreibung zu bitten; alternativ um eine andere wie auch immer geartete Beschreibung deiner übertragenen Tätigkeiten.
Parallel kannst du ja mal mit den Kollegen deines Vertrauens sprechen, ob diese eine Tätigkeitsbeschreibung haben bzw. woher sie wissen, welche Aufgaben ihnen übertragen wurden.
Tinim:
Hallo Zusammen,
vielen Dank für die Antworten.
Dies ist sehr aufschlussreich.
Und wenn jetzt diese Teilprojektleitung eines bedeutenden Projektes nicht in der Tätigkeitsdarstellung aufgeführt ist bzw. wird, obwohl ich sie machen soll.
Dort sind ja auch TPL´s genannt, jedoch in wesentlich geringerem Umfang bzw. für geringerwertige Projekte oder als Teilleistung einer Modernisierung o.ä.
Wie kann man jetzt damit geeignet umgehen?
VG, Tinim
Spid:
Indem man den AG fragt, ob es sich dabei um die auszuübende Tätigkeit handelt.
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