Hallo,
in einer Behörde gibt es lt. Dienstanweisung die Pflicht des AN seine tägliche Mittagspause einzutragen bzw. zu stempeln. Unabhängig davon, ob der AN jetzt auf dem Punkt nach 6 Stunden seine Mittagspause macht oder schon nach 5 Stunden oder erst ab 7 Stunden. Natürlich passiert es dann, dass der AN nicht wiederum auf dem Punkt nach 30 Minuten Pausenende stempelt, sondern schon nach 28 Minuten. Dennoch werden (natürlich) die nach dem Gesetz vorgegeben 30 Minuten abgezogen.
Es steht im Raum, ob diese Dienstanweisung überhaupt sinnvoll ist, da ja 1. ohnehin täglich 30 Minuten abgezogen werden müssen und 2. darf der AG diese gesetzliche Vorschrift sozusagen auf die AN umwälzen?
Zu 1. naitürlich sollte ein AN, der länger als 30 Minuten Pause macht, diese auch stempeln, was sicherlich auch der Hintergrund dieser Dienstanweisung sein könnte, aber wenn die AN nach 30 Minuten wieder einstempeln und danch dennoch weiterhin ein privates Pläuschchen halten oder an ihrer Pizza knabbern, kräht eh kein Hahn danach, zumal auch jeder Frühstück am Arbeitsplatz macht (mal kurz ins Toastbrot beißen, Müsli schlürfen ...), obwohl es keine offizielle Frühstückspause gibt, für die man sich auch ausstempeln muss.
Besten Dank.
MfG