Autor Thema: [Allg] Festlegung Erfahrungsstufen nach erneuter Ausbildung  (Read 4864 times)

Kreuzschiene

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Grüß Gott zusammen,
ich war seit 2009 bis Ende Oktober 2020 Beamter der 3.QE in Bayern.
Damals wurde mein Besoldungsdienstalter auf 1999 festgelegt.
Seit 1. Oktober bin ich nun aufgrund einer neuen Ausbildung Beamter der 4.QE. Mir stellt sich nun die Frage, ob nicht durch das neu begründete Beamtenverhältnis auch meine Einstufung der Erfahrungsstufen neu festgelegt werden müsste. Im Idealfall basierend auf BDA 1999. ;-)

Kennt jemand eine Regelung für so einen Fall?
Meine Personalabteilung ist der Meinung, dass alles einfach "normal" weiter läuft, meine neue Ausbildung quasi wie eine Beförderung gehandhabt wird.
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Hinweise.
« Last Edit: 12.10.2020 01:34 von Admin2 »

RsQ

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Antw:Festlegung Erfahrungsstufen nach erneuter Ausbildung
« Antwort #1 am: 10.10.2020 20:44 »
Mit einer "neuen" Ausbildung hat man doch keine Erfahrung seit 1999?!?

Mask

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Antw:Festlegung Erfahrungsstufen nach erneuter Ausbildung
« Antwort #2 am: 11.10.2020 10:33 »
Wurde den das Beamtenverhältnis neu begründet?

newT

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Antw:Festlegung Erfahrungsstufen nach erneuter Ausbildung
« Antwort #3 am: 11.10.2020 14:30 »
Ich bin auch selbst kein Experte im Besoldungsrecht und ich denke, dass man vor allem als Beamter der 4. QE, sich mit Hilfe der Gesetzestexte und Verordnungen und des Internets sehr schnell zum richtigen Ergebnis kommen kann.
Meine Meinung (keine Rechtsberatung!) zu deiner Fallschilderung, man korrigiere mich bitte, wenn meine Ausführungen nicht korrekt sind:

Ich verstehe den von dir geschilderten Verlauf folgendermaßen:
Beamter auf Probe/Lebenszeit 01.01.2009 bis 31.10.2020 (ich vermute du meintest den 30.09.2020, da du schreibst dass dir mit Wirkung zum 01.10.2020 ein Amt der 4. QE verliehen wurde).
Hierbei wurde dein Diensteintritt fiktiv vorverlgt auf den 01.01.1999.
Nun wurdest dir zum 01.10.2020 ein Amt der 4. QE verliehen (ich vermute im Eingangsamt A13?).

Der von dir geschilderte Fall wird ziemlich genauso in dieser Erläuterung abgehandelt (http://www.dienstrecht.bayern.de/gesetz/erlaeuterungen/stufenfestsetzung.pdf).

Dort heißt es "(...)ist mit der Ernennung in dem Amt der höheren Qualifikationsebene eine Stufenneufestsetzung ausgehend von der ersten mit einem Wert belegten Stufe dieses Amtesvorzunehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Wiedereinstellung (d. h. erneute Einstellung), ein fortbestehendes Beamten-verhältnisoder eine Versetzung von einem zum anderen (auch bayerischen) Dienstherrn handelt. Maßgebliche Besoldungsgruppe im Sinn des Art. 30 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BayBesG ist insoweit die Besoldungsgruppe des Amtes in der höheren Qualifikationsebene"(...)"Eine Stufenneufestsetzung ist auch dann vorzunehmen, wenn ein Beamter oder eine Beamtin nach dem Qualifikationserwerb für ein Amt der höheren Qualifikationsebene das Beamtenverhältnis beim bisherigen Dienstherrn ohne Unterbrechung fortsetzt, bzw.wenn er oder sie zu einem anderenbayerischen Dienstherrn versetzt wird."

Somit hast du Recht, deine Stufe ist neu festzusetzen. Zum 01.10.2020 ist der erste mit Wert belegte Stufe in A13 die Stufe 5. Nun wird als Zeitpunkt des Diensteintritts auf die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnis mit Anspruch auf den Bezug von Grundbezügen abgestellt, also den 01.01.2009.
Hiervon ausgehend erfolgt eine Nachzeichnung, also bei dir insgesamt 11 Jahre und 9 Monate.
Nun kommt der schwierige Teil, die fiktive Vorverlgung des Diensteintritts. Nun musst du dir ausrechnen welche Zeiten im Bezug zu deinem Amt der 4. QE berücksichtigungsfähig sind. Nach Art. 31 Abs. 1 und 2 BayBesG gibt es Ist- und Kann-Zeiten die hier berücksichtigt werden bzw. auf Antrag berücksichtigt werden können.

Sofern du nun keine Zeiten hättest um deinen Diensteintritt fiktiv vorzuverlegen, würdest du zum 01.10.2020 in A13 Stufe 8 festgesetzt werden, und bräuchtest noch 1 Jahr und 3 Monate bis Stufe 9.

Kreuzschiene

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Vielen Dank. Das verlinkte Dokument hilft mir auf jeden Fall weiter. Jetzt kann ich meiner Personalstelle wenigstens was "Schriftliches" an die Hand geben.

Kreuzschiene

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Antw:Festlegung Erfahrungsstufen nach erneuter Ausbildung
« Antwort #5 am: 06.11.2020 21:55 »
Wurde den das Beamtenverhältnis neu begründet?
Aus meiner Sicht muss das so sein.
Es gibt ja keine Ausbildungsqualifizierung von QE 3 nach QE 4.
Allerdings wurde mir "nur" eine Beförderungsurkunde ausgehändigt...

Kreuzschiene

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Antw:Festlegung Erfahrungsstufen nach erneuter Ausbildung
« Antwort #6 am: 06.11.2020 21:57 »
Mit einer "neuen" Ausbildung hat man doch keine Erfahrung seit 1999?!?

Wie gesagt, das wäre wohl der best case.
Momentan sieht es wohl eher so aus, als wolle man das erneute Festlegen der Erfahrungsstufen nicht durchführen.  :(

Kreuzschiene

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Zwischenzeitlich kommt etwas Bewegung in die Angelegenheit.
Offenbar hat meine Beharrlichkeit dazu geführt, dass nun nach fast zwei Jahren doch eine Stufenneufestsetzung vorgenommen wird.
Deshalb habe ich wohl auch einen ablehnenden Bescheid bzgl. der Anerkennung von Zeiten als sonstige für die Beamtentätigkeit förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten gem. Art. 31 II BayBesG erhalten. Insbesondere wurde mir mitgeteilt, dass der Vorbereitungsdienst für meinen damaligen Einstieg in der 3.QE als Tarifbeschäftigter nicht anerkannt wird, da dieser bereits beim Einstieg in der 3.QE berücksichtigt wurde und eine Doppelberücksichtigung ausgeschlossen ist.

Nach meinem Dafürhalten wurden diese Zeiten jedoch für die Bewertung hinsichtlich QE 4 noch NICHT berücksichtigt. Insofern wäre es auch keine Doppelberücksichtigung.

Wenn man das konsequent weiter denkt, könnte man auch zu dem Schluss kommen, dass dan auch schon der Wehrdienst, Studium usw. bereits berücksichtigt wurden...

Wie ist eure Einschätzung hierzu? Liege ich mit meinem Rechtsempfinden daneben?

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Ich frage mich, warum die Erfahrungzeiten / BDA überhaupt  neu festgesetzt werden sollen. Bei der erstmaligen Ernennung wurden das BDA festgelegt, durch einen Laufbahnwechesel ändert sich doch so gar nix, oder?

Kreuzschiene

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Ich frage mich, warum die Erfahrungzeiten / BDA überhaupt  neu festgesetzt werden sollen. Bei der erstmaligen Ernennung wurden das BDA festgelegt, durch einen Laufbahnwechesel ändert sich doch so gar nix, oder?
Das soll neu festgelegt werden, um eine Schlechterstellung ggü. Neueinsteigern zu verhindern. Damals in der dritten QE hab ich ja bei Stufe 1 angefangen, mich langsam in den Stufen vorzuarbeiten. Die erste belegte Stufe bei A13 ist Stufe 5. Das heißt, wenn es blöd laufen würde, bliebe jemand wie ich in Stufe 6 hängen (wenn er zum Zeitpunkt des höherwertigen Qualifikationserwerbs gerade da eingestuft ist) und die Neueinsteiger kämen mit den anrechenbaren Zeiten bei Stufe 8 oder 9 raus.

Das das neu festgesetzt werden muss in solchen Fällen ist in dem weiter oben verlinkten FMS ja eindeutig geregelt und zwischenzeitlich  wohl auch von meinem Dienstherrn verstanden worden.
Jetzt geht es halt noch um die Feinheiten...

Organisator

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Danke für die Aufklärung!

Gibts diese Regelungen nur in Bayern oder gilt das auch für andere Bundeländer / Bund?

Kreuzschiene

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Ob es derartige Regelungen auch außerhalb Bayerns gibt entzieht sich leider meiner Kenntnis.