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[Allg] Festlegung Erfahrungsstufen nach erneuter Ausbildung

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Kreuzschiene:

--- Zitat von: Mask am 11.10.2020 10:33 ---Wurde den das Beamtenverhältnis neu begründet?

--- End quote ---
Aus meiner Sicht muss das so sein.
Es gibt ja keine Ausbildungsqualifizierung von QE 3 nach QE 4.
Allerdings wurde mir "nur" eine Beförderungsurkunde ausgehändigt...

Kreuzschiene:

--- Zitat von: RsQ am 10.10.2020 20:44 ---Mit einer "neuen" Ausbildung hat man doch keine Erfahrung seit 1999?!?

--- End quote ---

Wie gesagt, das wäre wohl der best case.
Momentan sieht es wohl eher so aus, als wolle man das erneute Festlegen der Erfahrungsstufen nicht durchführen.  :(

Kreuzschiene:
Zwischenzeitlich kommt etwas Bewegung in die Angelegenheit.
Offenbar hat meine Beharrlichkeit dazu geführt, dass nun nach fast zwei Jahren doch eine Stufenneufestsetzung vorgenommen wird.
Deshalb habe ich wohl auch einen ablehnenden Bescheid bzgl. der Anerkennung von Zeiten als sonstige für die Beamtentätigkeit förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten gem. Art. 31 II BayBesG erhalten. Insbesondere wurde mir mitgeteilt, dass der Vorbereitungsdienst für meinen damaligen Einstieg in der 3.QE als Tarifbeschäftigter nicht anerkannt wird, da dieser bereits beim Einstieg in der 3.QE berücksichtigt wurde und eine Doppelberücksichtigung ausgeschlossen ist.

Nach meinem Dafürhalten wurden diese Zeiten jedoch für die Bewertung hinsichtlich QE 4 noch NICHT berücksichtigt. Insofern wäre es auch keine Doppelberücksichtigung.

Wenn man das konsequent weiter denkt, könnte man auch zu dem Schluss kommen, dass dan auch schon der Wehrdienst, Studium usw. bereits berücksichtigt wurden...

Wie ist eure Einschätzung hierzu? Liege ich mit meinem Rechtsempfinden daneben?

Organisator:
Ich frage mich, warum die Erfahrungzeiten / BDA überhaupt  neu festgesetzt werden sollen. Bei der erstmaligen Ernennung wurden das BDA festgelegt, durch einen Laufbahnwechesel ändert sich doch so gar nix, oder?

Kreuzschiene:

--- Zitat von: Organisator am 24.06.2022 08:09 ---Ich frage mich, warum die Erfahrungzeiten / BDA überhaupt  neu festgesetzt werden sollen. Bei der erstmaligen Ernennung wurden das BDA festgelegt, durch einen Laufbahnwechesel ändert sich doch so gar nix, oder?

--- End quote ---
Das soll neu festgelegt werden, um eine Schlechterstellung ggü. Neueinsteigern zu verhindern. Damals in der dritten QE hab ich ja bei Stufe 1 angefangen, mich langsam in den Stufen vorzuarbeiten. Die erste belegte Stufe bei A13 ist Stufe 5. Das heißt, wenn es blöd laufen würde, bliebe jemand wie ich in Stufe 6 hängen (wenn er zum Zeitpunkt des höherwertigen Qualifikationserwerbs gerade da eingestuft ist) und die Neueinsteiger kämen mit den anrechenbaren Zeiten bei Stufe 8 oder 9 raus.

Das das neu festgesetzt werden muss in solchen Fällen ist in dem weiter oben verlinkten FMS ja eindeutig geregelt und zwischenzeitlich  wohl auch von meinem Dienstherrn verstanden worden.
Jetzt geht es halt noch um die Feinheiten...

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