Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Einstufung kurz vor Rente
UweP:
Guten Tag,
folgendes Problem, ein Mitarbeiter ist seit 35 Jahren im Amt beschäftigt.
Kurz nach der Wende wurden Stellen besetzt mit Kollegen und Kolleginnen die die Tätigkeit ausführen könnten und nicht immer die Qualifikationen hatten.
Der Mitarbeiter geht in 11 Monaten in Rente. "Seine" Stelle ist neu ausgeschrieben und mit 3 Stufen höher als jetzt bewertet.
(Studium etc)
Der Mitarbeiter hat kein Studium, hat aber genau die Tätigkeit ausgeführt wie in der Stellenbeschreibung gefordert.
Hat es Sinn noch eine Überprüfung zu fordern Oder einfach in 11 Monate - 6 Wochen Urlaub "beleidigt" in Rente gehen?
Beste Grüße
Spid:
Stufen stehen in keinem Zusammenhang zu Bildungserfordernissen oder der auszuübenden Tätigkeit.
UweP:
--- Zitat von: Spid am 11.10.2020 11:19 ---Stufen stehen in keinem Zusammenhang zu Bildungserfordernissen oder der auszuübenden Tätigkeit.
--- End quote ---
Sorry ich meinte Entgeltgruppe
Mit freundlichen Grüßen
Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Stellen und deren Bewertung sind für die Eingruppierung unbeachtlich. Gibt es irgendeinen Grund zur Annahme, daß der AG über die Eingruppierung irrte?
Spid:
Da TB nicht eingruppiert werden, sondern eingruppiert sind, entbehrt bereits die Frage jedweden Sinn.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version