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Stellenumsetzung nach gesundheitlichen Problemen

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Larson:
Hallo werte Foristen,

bisher war ich in diesem Forum stiller Mitleser, nun benötige ich allerdings doch euer Schwarmwissen und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich hatte im März einen schweren Unfall und leide noch immer unter den  Folgen. Nun zu meinen 2 Fragen.
Ich werde voraussichtlich dieses Jahr nicht mehr in Arbeit gehen. Steht mir die Jahressonderzahlung dennoch im vollen Umfang zu?

Laut Experteneinschätzung werde ich meinen Beruf auch nicht mehr ausführen können, da körperliche Belastbarkeit unabdingbar ist (viel laufen und überwiegend stehend).
Nun hat mein AG den Vorschlag gebracht, von meiner derzeitigen Stelle auf eine Bürostelle umzusetzen. Ich bin derzeit in der E6 Stufe 3. Die neue Stelle wäre laut Ausschreibung in der E9b eingruppiert. Würde bzw. müsste ich diese Stelle in der Stufe 1 beginnen oder besteht die Möglichkeit die Stufe zu behalten?

Falls es für die Antworten von Relevanz ist. Ich bin in einem städtischen Eigenbetrieb tätig und bringe kaum Vorkenntnisse für die neue Stelle mit.

Vorab schon einmal Danke für eure Hilfsbereitschaft

Spid:
Wenn in allen Monaten dieses Jahres Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuß besteht, wird die JSZ nicht gemindert.

Höhergruppierungen erfolgen stufengleich.

MrRossi:

--- Zitat von: Larson am 12.10.2020 18:58 ---
Nun hat mein AG den Vorschlag gebracht, von meiner derzeitigen Stelle auf eine Bürostelle umzusetzen. Ich bin derzeit in der E6 Stufe 3. Die neue Stelle wäre laut Ausschreibung in der E9b eingruppiert.

--- End quote ---

Hierfür muss ich dem AG ein Lob aussprechen! Er scheint dich sehr zu schätzen.

Larson:
Danke für die schnelle Antwort Spid. Krankengeldzuschuss würde ich ja bis zur 39.Woche beziehen, würde also bis Mitte Dezember gelten.

Mr.Rossi, ich habe mich darüber sehr gefreut allerdings ist noch nichts in Stein gemeißelt, da ich auch bei einem Umsetzungsantrag an einem ganz normalen Bewerberverfahren teilnehmen muss. Es ist aber definitiv eine Chance die mir der AG gibt und dafür bin ich dankbar. Oft herrscht ja der Irrglaube, dass wir unkündbar wären

Krebs:

--- Zitat von: Larson am 13.10.2020 09:11 ---Danke für die schnelle Antwort Spid. Krankengeldzuschuss würde ich ja bis zur 39.Woche beziehen, würde also bis Mitte Dezember gelten.

Mr.Rossi, ich habe mich darüber sehr gefreut allerdings ist noch nichts in Stein gemeißelt, da ich auch bei einem Umsetzungsantrag an einem ganz normalen Bewerberverfahren teilnehmen muss. Es ist aber definitiv eine Chance die mir der AG gibt und dafür bin ich dankbar. Oft herrscht ja der Irrglaube, dass wir unkündbar wären

--- End quote ---

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