Hallo werte Foristen,
bisher war ich in diesem Forum stiller Mitleser, nun benötige ich allerdings doch euer Schwarmwissen und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich hatte im März einen schweren Unfall und leide noch immer unter den Folgen. Nun zu meinen 2 Fragen.
Ich werde voraussichtlich dieses Jahr nicht mehr in Arbeit gehen. Steht mir die Jahressonderzahlung dennoch im vollen Umfang zu?
Laut Experteneinschätzung werde ich meinen Beruf auch nicht mehr ausführen können, da körperliche Belastbarkeit unabdingbar ist (viel laufen und überwiegend stehend).
Nun hat mein AG den Vorschlag gebracht, von meiner derzeitigen Stelle auf eine Bürostelle umzusetzen. Ich bin derzeit in der E6 Stufe 3. Die neue Stelle wäre laut Ausschreibung in der E9b eingruppiert. Würde bzw. müsste ich diese Stelle in der Stufe 1 beginnen oder besteht die Möglichkeit die Stufe zu behalten?
Falls es für die Antworten von Relevanz ist. Ich bin in einem städtischen Eigenbetrieb tätig und bringe kaum Vorkenntnisse für die neue Stelle mit.
Vorab schon einmal Danke für eure Hilfsbereitschaft