Autor Thema: [Allg] Verbeamtung von e10 nach ?  (Read 4509 times)

neodeo2

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 206
[Allg] Verbeamtung von e10 nach ?
« am: 13.10.2020 12:12 »
Hallo zusammen,

ich bin so ziemlich komplett neu im Öffentlichen Dienst und habe daher 0 Plan. (erst seit 1 Jahr im öffentlichen Dienst tätig)

mein jetziger Arbeitgeber (Land, Amt) möchte bald eine Verbeamtung für Beschäftigte anbieten.

ich bin in der e10/2 eingeteilt. Wenn ich mich jetzt "verbeamten lassen möchte", muss ich dann in der a6/a7 anfangen oder könnte man von der e10 in die a9/a10 wechseln? Welche Zeiten werden anerkannt und mitgezählt?

zu mir: 3 Jahre Ausbildung und 8 Jahre Berufserfahrung (kein Studium, aber ein Techniker/ Meister).
« Last Edit: 15.10.2020 04:14 von Admin2 »

newT

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 131
Antw:Verbeamtung von e10 nach ?
« Antwort #1 am: 13.10.2020 12:21 »
Da du kein Studium besitzt hast du mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Laufbahnbefähigung für den ehemaligen gehobenen Dienst, also die 3. Qualifikationsebene bzw. die 2. Laufbahngruppe.
Somit ist es sehr wahrscheinlich, dass du im Eingangsamt des ehemaligen mittleren Dienstes, wie du bereits geschrieben hast A6/A7 beginnen must. Ausnahmen sind je nach geltendem Recht möglich, aber häufig kompliziert.

Feidl

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 425
Antw:Verbeamtung von e10 nach ?
« Antwort #2 am: 13.10.2020 12:44 »
Studium oder gleichwertig anerkannter Bildungsstand sind i.d.R. Bildungsvorraussetzung für den (ehemaligen) gehobenen Dienst.

neodeo2

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 206
Antw:Verbeamtung von e10 nach ?
« Antwort #3 am: 13.10.2020 13:45 »
Danke für die Antworten :-)

Muenchner82

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 283
Antw:Verbeamtung von e10 nach ?
« Antwort #4 am: 13.10.2020 16:33 »
Um welches Bundesland geht es? Wie die Kollegen schon sagten wird es wohl eher auf die 2.QE hinauslaufen. Je nach Alter kann sich das aber durchaus noch lohnen.

neodeo2

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 206
Antw:Verbeamtung von e10 nach ?
« Antwort #5 am: 14.10.2020 09:32 »
es handelt sich hier um RLP.

heißt 2 .QE = mittlerer Dienst und bis einschließlich A8

ist da nicht e10 besser?


bin Anfang 30
« Last Edit: 14.10.2020 09:41 von neodeo2 »

Insider2

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 225
Antw:Verbeamtung von e10 nach ?
« Antwort #6 am: 16.10.2020 07:52 »

ist da nicht e10 besser?


bin Anfang 30

Diese Entscheidung kann dir leider keiner abnehmen

smaltalk

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Antw:[Allg] Verbeamtung von e10 nach ?
« Antwort #7 am: 16.10.2020 12:52 »
Der monetäre Aspekt lässt sich ja relativ genau ermitteln und in verschiedenen Szenarien darlegen.

Die 2QE geht i.d.R. bis zur A9Z, teilweise bis A10md oder sogar A11md (bei besonderer Verwendung, allerdings bisher nur von Beamten der FW mitbekommen).

In unserer Behörde werden Stellen (so gut wie immer) mit EG10 alternativ als A11 ausgeschrieben. Natürlich lassen sich die  Entgeltsystemen beider Gruppen nicht fest miteinander Verhaken, da sie auf unterschiedlichen Grundlagen fußen und zu Gunsten der einen oder der anderen Statusgruppe bewertet werden. Doch kristallisierte sich in den letzten Jahren folgendes Bild heraus:

8  =  A7
9a = A8
9b = A9
9c = A10
10 = A11

Ich persönlich sehe die EG10 als höherwertiger an, aber lass deinen Dienstherren mal ansagen, welcher Stellenübertrag dir direkt zugesichert wird, ohne dich am langen Arm am Ende verhungern zu lassen.